Katholische Kirche St. Margareta, Wiesbadener Straße 19
Katholische Kirche, Südseite
Katholische Kirche, Innenraum nach Osten
Katholische Kirche, Innenraum nach Westen
Wegkreuz vor der Kirche
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Main-Taunus-Kreis
Eppstein
Bremthal
  • Wiesbadener Straße
Katholische Kirche St. Margareta
Flur: 10
Flurstück: 109/1

Neugotischer Kirchenbau, errichtet 1888 nach Plänen des Mainzer Diözesanbaumeisters Josef Lucas. Die wesentlich kleinere Vorgängerkirche an gleicher Stelle wurde wegen Baufälligkeit 1888 abgerissen, nachdem 1819/20 zunächst der Turm ersetzt worden war.

Der geostete Bau mit Westturm, kurzen Querhausarmen und Chor mit Fünfachtelschluss in unverputztem Taunusschiefer errichtet; Sakristeianbauten am Querhaus. Strebepfeiler, Kaffgesims und hohe Lanzettfenster gliedern den Bau. Spitzbogiges Hauptportal im Turm zwischen Strebepfeilern, im Tympanon einfaches Maßwerk und Figur der Margareta, schlichter Wimperg, darüber Fensterrosette. Der äußere Eindruck einer Hallenkirche im Inneren nicht eingehalten, vom Hauptraum mit Pfeilerreihen schmale und niedrigere Seitenschiffe abgetrennt. Drei größere Altäre und Kanzel der ursprünglichen neugotischen Innenausstattung sowie eine Ausmalung von 1920 von Alfons Colloseus, Frankfurt/Main, wurden bei der Renovierung und Umgestaltung 1956-59 und 1972-73 entfernt, die Quaderbemalung des Sockels bei der Renovierung 1989 jedoch nachgeschaffen. Vorhanden sind noch ein barocker Marmortaufstein von 1749 aus der Vorgängerkirche, ein Holzkruzifix, 16. Jahrhundert (?), und ein jetzt im Kirchturm eingemauerter, spätgotischer Christuskopf aus Sandstein.

Aus der Erbauungszeit stammen zwei wertvolle geschnitzte Heiligenfiguren, eine ungefasste ca. 1,20 Meter hohe hl. Margareta von Antiochien und ein hl. Kilian im geistlichen Ornat.

Vor der Kirche steht ein hierher versetztes, barockes Wegkreuz aus Sandstein von 1773.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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