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Auf abgelegener Flur nordwestlich von Flörsheim nahe der Obermühle gelegen. Existenz eines jüdischen Friedhofs bereits seit 1447, an dieser Stelle um 1666 (Pest) angelegt, noch heute benutzt. Er diente bis 1913 auch für Bestattungen der Hochheimer jüdischen Gemeinde. Ummauertes Areal, zahlreiche der Inschrift-Grabsteine zerbrochen. Insgesamt wenige Grabsteine erhalten.
Nach Schändung wurde der Friedhof 1946 wieder hergerichtet und 1947 eine Gedenktafel aufgestellt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |