Schloßstraße
Bachstraße
Schloßstraße
Schloßstraße/Gänsgasse
Frankfurter Straße/Schloßstraße
Kleine Schloßstraße/Kleine Schmiedgasse
Bachstraße ab Frankfurter Straße, Zustand Juli 2024 (Foto: Alessa Grigull, LfDH)
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Main-Taunus-Kreis
Flörsheim
Weilbach
  • Gesamtanlage Weilbach
Gesamtanlage Weilbach

Die Gesamtanlage des Dorfes Weilbach erstreckt sich nordwestlich der Kirche. Sie umfasst den alten Ortskern sowie die Schlossanlage mit dem zugehörigen Grünzug der Weilbachaue Burggewann und nördlich vorgelagerten Wiesen, welcher die Ungestörtheit der Schlossanlage und der Nordwestansicht Weilbachs gewährleistet.

Anfangs- und Endpunkt der Gesamtanlage an der Durchgangsstraße, der Frankfurter Straße, sind durch das Fachwerkhaus der alten Schule, Schloßstraße 1, und den Baukomplex "Zum Schwan" mit der Nepomukfigur am Weilbach gekennzeichnet. Der Ortskern ist charakterisiert durch eine dichte Hofreitenstruktur mit giebelständigen - seltener auch traufständigen - Wohnhäusern an der Straße und traufständigen Scheunenbauten im Hofbereich. Die Fachwerkrähmbauten sind vielfach verputzt oder verkleidet, jedoch im übrigen meist wenig verändert; Satteldächer z.T. noch mit alter Biberschwanzziegeldeckung. Teilweise sind die typischen Torüberdachungen erhalten.

Seinen besonderen Reiz erhält der Ortskern durch den streckenweise noch offenliegenden Lauf des Weilbachs. Die Ausbuchtung der Gesamtanlage südlich des Bachlaufs zwischen Linsenberg und Erbsenberg ist Rest des mittelalterlichen Ortsgrundrisses. Von der Ortsumwehrung haben sich Teile nördlich der Trompelgasse und südöstlich der Kirche erhalten.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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