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Aus einer Burganlage des 13./14. Jahrhunderts entwickeltes Schlossgut des 17./18. Jahrhunderts. Einziger erhaltener Adelssitz der Ebene im Kreis, daher von hoher historischer, wissenschaftlicher und künstlerischer Bedeutung.
Der mittelalterliche Burgsitz wurde wahrscheinlich 1186 bis 1384 durch die Adligen von Weilbach erbaut. Im 15. Jahrhundert kam die Hälfte der Burg an Eppstein-Königstein, 1608 der gesamte Besitz an Kurmainz und 1671 durch Pfandverschreibung an die gräfliche Familie Wolff-Metternich. Im Dreißigjährigen Krieg diente die Burg den Weilbachern als Fluchtort.
Die mittelalterliche Anlage ist nahezu ungestört erkennbar. Das Schloß bildete ein längliches Viereck, an der Nordwestseite durch einen breiten, trockenen Graben geschützt, auf den vier Ecken mit Rundtürmen besetzt, von denen die drei nordwestlichen noch im aufgehenden Mauerwerk erhalten sind. An die Nordseite der Ringmauer ist ein zweistöckiger Wohnbau in Bruchsteinmauerwerk mit hohem Walmdach angebaut. Die Reste der Westmauer wurden später mit Ställen (heute Wohnnutzung) überbaut. Südlich anschließend in der Mauer rundbogiges Tor mit Sandsteingewände und Wappenschlussstein. Ost- und Südseite sind verschwunden. Nördlich des Wohngebäudes weiterer Baukörper mit sehr starken Bruchsteinmauern, Sandsteingewänden, Walmdach; seine östliche Tür mit gekehltem Sandsteingewände, der Sturz durch zwei starke, unten abgerundete Konsolen getragen.
An diesen Bau östlich anschließend ein viereckiger, nach innen offener Mauerturm, in späterer Zeit zur Kapelle umgebaut, Sandsteinkruzifix. Hohe, teils erhaltene Umfassungsmauer im Osten. Sehr dominierend ist das Wohnhaus des frühen 18. Jahrhunderts, ein repräsentativer, zweistöckiger Walmdachbau auf hohem Sockelgeschoss mit reichem Zierfachwerk. Der Rähmbau war ursprünglich im Fachwerkbild - es zeigt Mannfiguren mit geschnitzten Kopfwinkeln, Streben und Gegenstreben, in den Brüstungsgefachen durchkreuzte Rauten, Kreis und Feuerböckchen - achsensymmetrisch zum zentralen Eingang über zweiläufiger Außentreppe angelegt. Seitlich erweitert durch zweistöckigen Giebelanbau niedrigerer Firsthöhe, in den Fachwerkformen nahezu zeitgleich.
Der Hof nach Süden geschlossen durch Stall und Remisenbauten des 18. und19. Jahrhunderts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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