Katholische Pfarrkirche, Pietà
Grabstein an der katholische Pfarrkirche
Taufstein an der katholische Pfarrkirche
Katholische Pfarrkirche, Innenraum nach Westen
Katholische Pfarrkirche, Innenraum nach Osten
Katholische Pfarrkirche, Seitenaltar
Katholische Pfarrkirche, Kanzel
Katholische Pfarrkirche, Seitenaltar
Katholische Pfarrkirche, Kirchstraße 5
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Main-Taunus-Kreis
Flörsheim
Wicker
  • Kirchstraße 5
Katholische Pfarrkirche
Flur: 39
Flurstück: 100/1

Die katholische Pfarrkirche St. Katharina ist eine eindrucksvoll erhaltene Wehrkirchenanlage mit Mauerbering. Der verputzte Saalbau mit Chorturm ist das Ergebnis verschiedener Bauphasen, die eine Kirche des 13. Jahrhunderts überformten. Der dominierende, dreigeschossige Turm mit Eckquaderung, schlichten Kaffgesimsen und spätgotischem Maßwerk in den rundbogigen Klangfenstern wurde um 1500 errichtet, gleichzeitig der Sakristeianbau im Norden, Zeltdach von 1814. Das mittelalterliche Schiff nach Veränderungen des 18. Jahrhunderts 1814 nach Westen verlängert, erhöht und mit rundbogigen Fenstern versehen.

Im Inneren schlichter Saal mit Spiegeldecke, zwischen Schiff und Chor breitgekehlter Spitzbogen, der Chor mit spätgotischem Sterngewölbe und Wappenschlussstein; im Westen zweistöckige Orgelempore auf Holzsäulen.

Von der Ausstattung des 15. Jahrhunderts eine stehende Muttergottes aus Holz, farbig gefasst, erhalten. Zur Ausstattung des 18. Jahrhunderts gehören Kanzel, Taufstein, Pietà und Heiligenfiguren, zu der des 19. Jahrhunderts der neugotische Hauptaltar, Glasfenster.

Auf dem Kirchhof Sandstein-Taufbecken des 18. Jahrhunderts sowie verschiedene Grabsteine des 18. und 19. Jahrhunderts.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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