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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Erbsengasse/Hauptstraße (Sarceller Straße)
Die Mühle wurde bereits 1219 urkundlich erwähnt und ist damit eine der ältesten Mühlen Hattersheims.
Zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus der ehemaligen Altmünstermühle, erste Hälfte des 18. Jahrhunderts. Stark profiliertes Stockwerkgesims. Rähmkonstruktion mit geschosshohen, teils gekrümmten Streben. Eingang mit geschweifter Überdachung auf Holzpfeilern. Im 19. Jahrhundert erneuertes Dach, veränderte Nordseite. Als Rest einer einst bedeutenden Mühle, deren Wirtschaftsteile vollständig umgebaut oder durch Neubauten ersetzt wurden, von historischer Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |