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Obeliskenförmiges Mal auf Stufenunterbau und detailreich verziertem Sockel mit Bronzetafeln zum Gedenken an die Kriege 1866, 1870/71 und 1914/18.
In seiner spätklassizistischen Gestaltung und aus historischen Gründen ist das Gefallenendenkmal von besonderer Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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