Katholische Pfarrkirche, Grundriss, Zeichnung aus: 250 Jahre St. Peter und Paul Hochheim/Main, Festschrift 1982
Kirchstraße 27, Sandstein-Grabmal von 1818
Blick von Südwesten über Hochheim mit Wehrkirchhof, katholischer Pfarrkirche und Küsterhaus im Vordergrund, Postkarte, Foto-Sturm, Hochheim
Domdechaney
Kirchstraße 27, Kalkstein-Grabkreuz, nach 1704
Kirchstraße 27, Munk-Kreuz vor der Kirche von 1841
Kirchstraße 27, Katholische Pfarrkirche, Taufstein
Kirchstraße 27, Katholische Pfarrkirche St. Peter und Paul
Kirchstraße 27, Katholische Pfarrkirche, Innenraum nach Westen
Kirchstraße 27, Kalksteinrelief, Station der sieben Schmerzen Mariä
Kirchstraße 27, Grabstein G. F. Wandelstadt von 1819
Kirchstraße 27, Friedhofskreuz um 1830
Kirchstraße 27, Sandstein-Grabkreuz
Kirchstraße 27, Katholische Pfarrkirche, Seitenaltar
Katholische Pfarrkirche, Südostseite, Aufnahme von 1896
Kirchstraße 27, Katholische Pfarrkirche, Innenraum nach Osten
Kirchstraße 27, Kalkstein-Ankerkreuz von 1716
Kirchstraße 27, Katholische Pfarrkirche, Epitaph des Pfarrers Karl Kerber
Katholische Pfarrkirche, Entwurf für die Chordecke,
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Main-Taunus-Kreis
Hochheim am Main
  • Kirchstraße 27
  • Domdechaney
Katholische Pfarrkirche St. Peter und Paul
Flur: 35, 39
Flurstück: 83/3, 138/1, 181/140, 183/140

Erbaut 1730/31 von dem mainzischen Ingenieurhauptmann Johann Farolsky anstelle einer abgebrochenen Vorgängerkirche. Wirkungsvoll an der Mainterrasse im ehemaligen Wehrkirchhof gelegen.

Stattlicher Saalbau mit eingezogenem, dreiseitig geschlossenem Chor, vor der Nordseite fünfstöckiger Turm mit Sandstein-Eckquaderung, schmalen Gesimsen, Rundbogenfenstern und Spitzhelm, daneben Sakristeianbau. Baukörper stark vereinheitlicht, die verputzten Wandflächen durch schlanke Pilaster gegliedert, Rundbogenfenster mit einfachen Laibungen, Satteldach. Drei Portale an Nord- und Westseite mit wenig aufwendigen Sandsteingewänden.

Der wirkungsvollen Schlichtheit des Außenbaues steht eine reiche, qualitätvolle Rokokoinnenausstattung mit Ansätzen des Klassizismus gegenüber, um 1775.

Den Saal überspannt eine Flachtonne, Wandgliederung mit kompositen Doppelpilastern, an der Laibung des Chorbogens einfache Pilaster. Zweistöckige, zurückspringende Westempore auf Holzsäulen, über zwei Stufen erhöhter Chorraum mit geschwungener Balustrade.

Der Hauptaltar im Chor und die beiden Nebenaltäre stammen von einer Mainzer Werkstatt, bedeutende Retabelaltäre mit reichem Figurenprogramm und Säulenarchitektur. Vorzügliche Kanzel, Kommunionbank und Taufstein derselben Werkstatt. Die Deckengemälde in Schiff und Chor sowie die Malereien an den Stirnwänden der Emporen von Johann Baptist Enderle aus Donauwörth (* 1725, † 1798), signiert und datiert 1775.

Der Zustand der feingliedrigen, erzählenden Darstellungen - im Chor Verklärung der Kirchenpatrone und Verherrlichung der Kirche, im Schiff das Martyrium von Petrus und Paulus - ist wegen Verschmutzung, Kriegsschäden, Rissbildung, durch Bauschäden und mehrere Restaurierungen stark beeinträchtigt. Seit 1989 Sanierung der Kirche und Restaurierung des Deckengemäldes.

Bereits frühklassizistisch das Epitaph des Pfarrers der Ausstattungszeit, Karl Kerber, gestorben 1781, ein Vanitas-Grabmal. Hervorragende Nischenszene der Hl. Zimmermannsfamilie in reichem Rocaillerahmen an der Nordwand, Stiftung der kunstsinnigen Hochheimer Familie Boller. Zur stilistisch einheitlichen Ausstattung gehören auch Paramente und Gefäße des 18. Jahrhunderts. Die vier Glocken des Geläuts 1764 von Joh. Schneidewind, Frankfurt, reich verziert und mit Inschriften versehen.

Zur Kirche gehörig das "Belvedere", alter Priesterfriedhof von St. Peter und Paul, südlich der Kirche, begrenzt durch Reste der historischen Stadtmauer mit Turm (Beinhaus des alten Friedhofs). Hier zahlreiche Grabsteine des 17. bis 19. Jahrhunderts und Lourdes-Grotte von 1904.

Auf dem Vorplatz nördlich der Kirche drei Stationen der sieben Schmerzen Mariä, 19. Jahrhundert, sowie das sog. Munk-Kreuz, nach dem in der rückseitigen Inschrift genannten Stifter, datiert 1841. Der vollplastische Corpus des Sandsteinkreuzes restauriert, Füße ergänzt.

Grabstein Georg Friedrich Wandelstadt, geb. 1774, gestorben 1819, mit Darstellung einer Graburne, Kalksteinguss.

Gusseisernes Friedhofskreuz um 1830, an den südlichen Kirchenchor transloziert; montierte Inschrift abgegangen.

Kalkstein-Grabkreuz nach 1704 mit kleinem Relief des Gekreuzigten auf einem geflügelten Puttenkopf.

Frühestes der Hochheimer Kalkstein-Ankerkreuze, datiert 1653, mit fein eingeritzter Vorderseiteninschrift, die zum Teil zerstört ist.

Kalkstein-Ankerkreuz mit gut erhaltenem Relief einer Kreuzigungsgruppe mit Maria und Johannes. Zuoberst geflügelter Puttenkopf, seitlich Akanthusvoluten. Auf der Rückseite Inschrift mit Datierung 1716. Volkstümlich-herbe Darstellung von Maria und Johannes. Der am besten erhaltene Stein des Ensembles an der katholischen Pfarrkirche ist von künstlerischem und ortshistorischem Interesse.

Kalkstein-Ankerkreuz von 1734 mit Relief der Kreuzigungsgruppe mit Maria und Johannes. In der Inschrift der Rückseite kommt das Wort Schultheis vor, so dass es sich um einen Bürgermeister-Grabstein handeln könnte.

Spätklassizistisches Sandstein-Grabdenkmal von 1818, inschriftlich "Denkmal der Ruhestätte" Joh. Franz Marcel, Pfarrer in Hochheim, mit Namen der Stifter. Ädikula-Typus mit Nischeninschrift, antikisierend. Wertvoll im Ensemble mit den anderen Hochheimer Pfarrergrabdenkmälern.

Klassizistisches Sandstein-Grabkreuz ohne Inschrift, wichtig im Ensemble der Hochheimer Pfarrer-Grabdenkmäler.

Ein früheres, sehr verwittertes Grabstein-Kreuz mit Ankerkreuzbalken um 1740 befindet sich an der Südseite des Langhauses.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
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