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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Hochheim
Villa Burgeff, für die Besitzer der Sektkellerei Burgeff errichtetes Wohngebäude, zugehörige Nebengebäude und Garten.
Die Sektfabrikanten Burgeff und Schweickhardt gelten als erste Sektfabrikanten Hochheims und vermutlich als erste rheinische Sektfabrikanten überhaupt. Der Hochheimer Gastwirtssohn Ignaz Schweickhardt lernte die Schaumweinherstellung in der französischen Champagne, bevor er 1832 den ersten Hochheimer Sekt ausschenkte. Um 1835/36 stieg der Weinhändler Carl Burgeff in die Schaumweinherstellung mit ein, was 1837 in die "Burgeff und Schweickhardt - Schaumweinfabrik zu Hochheim" mündete. Ab 1841 förderte Carl Burgeff die internationalen Geschäfte von London aus. Sehr erfolgreich, so wurde der "Sparkling Hock" weltberühmt. 1855 stieg Schweickhardt aus der Firma aus. Burgeff war bis Ende des 19. Jahrhunderts die größte deutsche Sektkellerei. 1978 wurde das Familienunternehmen aufgekauft und ging in den 1990er-Jahren in der Marke "Mumm" auf.
Die Villa wurde 1841 als Residenz der Familie Burgeff errichtet und ein Park angelegt, der ursprünglich bis zum ca. 1890 errichteten Wasserturm (Burgeffstraße 42) reichte. Im Jahr 2000 ging die Villa in den Besitz der Stadt Hochheim über und beherbergt seit 2002 u.a. eine Kunstsammlung. Der rückwärtige, teilweise ummauerte Park ist nach Diether Hummel (1908-1989) benannt, der zum Vorstand der Sektkellerei Burgeff gehörte und 1951 bis 1989 Präsident des Verbands Deutscher Sektkellereien war.
Repräsentative, historisierende Villa, um 1904 errichtet als frei kopierender Wiederaufbau des kurz zuvor abgebrannten, klassizistischen Vorgängerbaus. Von diesem übernommen der kubische Baukörper; Details der Fassadengestaltung in neobarockem Stil mit einzelnen Jugendstilformen. Zweigeschossiger Putzbau mit hohem Souterrain und Mezzanin, auf Konsolen weit auskragendes Zeltdach mit Belvedere. Sockel, Gesimse, Gewände und Zierglieder aus Sandstein. Aufwendige Umrahmungen der im Erdgeschoss rundbogigen, im Obergeschoss rechteckigen Fenster. Reich verzierter Erkervorbau nach Süden, westlich Terrasse mit Balustrade, im Norden vorspringendes Treppenhaus. Zugehörig Kutscher- und Gartenhäuschen zu beiden Seiten der Villa sowie Verbindungsmauer mit gusseisernen Toren, die den Vorgarten vom parkähnlichen hinteren Grundstück trennt.
Villa und Park sind bedeutende stadt- und wirtschaftsgeschichtliche Zeugnisse der ersten rheinischen Sektkellerei. Die Villa ist zudem von baukünstlerischer Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |