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Bäuerliches Kleinhaus von 1564. Dem entspricht ein markantes Fachwerkbild mit überblatteten Kopfstreben an den Eckständern des Obergeschosses sowie die rasterartige Ordnung des Straßengiebels. Die Trauffassaden zeigen den Zweizonenbau an mit einer größeren (!) Dielen- und Küchenzone links und einer kleineren Stubenzone rechts. Das Baudenkmal ist von hausgeschichtlicher bzw. wissenschaftlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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