Friedhofsportal in der Griedeler Straße
Zntrale Achse des Friedhofs (2023) (Foto: W. Fritzsche)
Gedenkhalle von 1962 (2023) (Foto: W. Fritzsche)
Teile der Ausstattung der Gedenkhalle von 1962 (2023) (Foto: W. Fritzsche)
Gefallenengedenkstätte des 1. Weltkrieges
Blick über dass Gräberfeld im Nordwesten des Friedhofs (2023) (Foto: W. Fritzsche)
Garbmal Anna und Moritz Bender, 1910
Friedhofsmauer mit Architekturfragment
Grabmal von Bouchenroeder, 1904
Historische Grabmäler in der Friedhofsmauer
Historische Grabmäler in der Friedhofsmauer
Grabmal Alfred Held, 1910
Grabmal Luise und Hermann Reitz, 1912
Grabmal Postmeister J. D. Bender, 1885
Grabmal Ehepaar Bender, 1846
Grabmal des 19. Jahrhunderts
Grabmal Moritz und Auguste Bender, 1910
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Wetteraukreis
Butzbach
  • Griedeler Straße
  • Küchengartenweg
Christlicher Friedhof und Gedenkstätte für die Gefallenen des 1. Weltkrieges aus Butzbach
Flur: 1
Flurstück: 85/7, 86/1

Ein christlicher Friedhof, der den Kirchhof der Markuskirche in seiner Funktion als Begräbnisstätte ablöste, soll zu Beginn des 17. Jhs. östlich vor der Stadtmauer angelegt worden sein. Sein Kernbestand, inzwischen beträchtlich erweitert, ist an drei Seiten von einer Mauer eingefasst. Zentrales Element ist heute die 1962 errichte Halle im Andenken an die Gefallenen und Opfer der Stadt mit zeitgenössischer Ausstattung. Aus der Vielzahl der historischen Grabmäler wurde eine Auswahl vorgenommen und als Kulturdenkmal jeweils im Sinne eines Sachteils bewertet. Die entsprechenden Grabmäler werden einzeln benannt und abgebildet. (g,k)

Eine weiteres wesentliches Element ist das für die Gefallenen Butzbachs aus dem Ersten Weltkrieg eigens angelegte Gräberfeld im Nordwesten des Friedhofs. In der Achse des Zugangs zum Gräberfeld ein steinerner Gedenkpfeiler, der von einem Ehrenkreuz bekrönt wird. (g,k)


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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