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Das ehemalige Kellereigebäude ließ der Mainzer Kurfürst Lothar Franz von Schönborn 1720 als Verwaltungsbau errichten.
Langgestreckter, verputzter Massivbau von zwei Geschossen mit hohem Walmdach. Die Nordseite in regelmäßiger Achsenteilung von Rechteckfenstern mit Sandsteingewänden, über dem profilierten, geohrten Portal in der Mittelachse das Mainzer kurfürstliche Vollwappen.
Südseitig unregelmäßige Fensterteilung, an der Südostecke der sog. Hexenturm, ein runder, nicht durchfensterter Turm der ehemaligen Stadtbefestigung mit polygonaler, geschweifter Haube, erbaut nach 1352.
Zur Umgrenzung des ehemals nordwestlich vorgelagerten Hofes gehört ein Mauerrest, siehe Bärengasse 12.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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