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Der Bau der Landstraße Hofheim-Niedernhausen, die am alten Ortskern Lorsbachs vorbeiführt, war die wesentliche Voraussetzung für eine ungestörte Erhaltung des Ensembles. Die sich am Zimmerplatz gabelnden Straßen Alt Lorsbach und Kirchstraße sowie die verbindende Zwergstraße benennen die Ausdehnung der Gesamtanlage. Für die Ortsansicht wie für die Ortsgeschichte wichtig ist auch der nordöstlich vorgelagerte schützenswerte Grünzug der Talaue mit altem Mühlgraben.
Der Ortskern ist geprägt durch den sog. Zimmerplatz, an dem repräsentative Gebäude, wichtig die Kirche und das Pfarrhaus mit großem Pfarrgarten, dominieren. Eine kleinteilige Abfolge mitteldeutscher Hofreiten eher kleinbäuerlichen Zuschnitts in der typischen Anordnung von Wohnhaus und Nebengebäuden kennzeichnet die meist schmalen Straßen.
In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts entstanden Siedlungshäuser aus Backstein in der Neueburg Straße. Als Folge der industriellen Entwicklung des Lorsbachtales stellen sie eine einheitlich in der Verlängerung der Kirchstraße gestaltete Ortserweiterung dar und sind daher in die Gesamtanlage einbezogen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |