Katholische Pfarrkirche, Heilgenfigur
Katholische Pfarrkirche, Orgelempore
Katholische Pfarrkirche, Innenraum nach Osten
Katholische Pfarrkirche, Kapitell am Eingangsportal
Katholische Pfarrkirche, Glasfenster
Chor der katholischen Pfarrkirche
Grabkreuz auf dem Kirchhof
Katholische Pfarrkirche St. Georg, Eichstraße 6
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Main-Taunus-Kreis
Hofheim am Taunus
Marxheim
  • Eichstraße 6
Katholische Pfarrkirche St. Georg
Flur: 5
Flurstück: 138/1, 536/137

Romanisierender Saalbau mit eingestelltem Frontturm, 1843-1845 in Sandsteinmauerwerk errichtet. Eingezogener Chor mit 5/8-Schluß und massiven Strebepfeilern, im Osten und Süden auf hohen Sandsteinstützmauern. Wandgliederung durch flache Lisenen und Wandvorlagen mit Bogenfriesen als Rahmung der großen Rundbogenfenster, umlaufende Kaffgesimse. Der schlanke Turm mit spitzem Helm steht als Risalit in der Westfassade, die seitlichen fensterlosen Wandscheiben von Mauerpfeilern begrenzt. Mittelportal mit schlanken Säulen und ornamentierter Archivolte, von flachem Giebel überfangen, darüber schlichte Fensterrosette, sparsames Maßwerk.

Im Inneren flache Decke mit großen Kassetten, im Chor Kreuzrippengewölbe. Westliche Orgelempore auf Holzstützen und dünnen gusseisernen Säulen mit Knospenkapitellen.

Zur Ausstattung der Bauzeit gehören die Fenster und das große Kruzifix hinter dem Altar, eine Kreuzigungsgruppe mit Maria und Johannes. Qualitätvolle Sandsteinarbeit, ungewöhnlich die Anordnung auf einem sich verzweigenden Stamm.

An den Wänden angebracht barocke Heiligenfiguren, gefasste Holzskulpturen der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts. An der Westfassade überdachtes Kruzifix, 19. Jahrhundert, Holz, farbig gefasst. Auf dem ehemaligen Kirchhof nördlich des Chores zwei neugotische Grabkreuze.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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