Ehemaliges Kinderheim, Schloßborner Straße 27
Ehemaliges Kinderheim, Schloßborner Straße 27-31, Gartenfassade
Ehemaliges Kinderheim, Schloßborner Straße 27-31, Portal
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Main-Taunus-Kreis
Kelkheim
Eppenhain
  • Schloßborner Straße 27
  • Schloßborner Straße 31
  • Schloßborner Straße 29
Villa Hochschild, ehem. Kinderheim mit Park und Gutshof
Flur: 10
Flurstück: 241/2, 241/3

Repräsentativer Sommersitz des frühen 20. Jahrhunderts, bestehend aus Villa und Gutshof, umgeben von einer großzügigen Gartenanlage mit Aussichtspavillon.

Die sog. Villa Hochschild ist um 1912 als Sommerrefugium für den in Frankfurt am Main ansässigen und für die Metallgesellschaft AG, die Metallurgische Gesellschaft AG sowie die Berg- und Metallbank AG tätigen Unternehmer und Königliche Kommerzienrat Zachary Hochschild  errichtet worden. Das stattliche Anwesen geht auf die Entwürfe des Frankfurter Architekten Otto Bäppler zurück.

Die durch die Baufirma Marnet aus Königstein im Taunus hergestellte Villa stand jedoch nach dem unerwarteten Tod des Bauherrn (1912) zunächst leer. Erst ab Mitte der 1920er Jahre bis 1931 gelangte sie in Nutzung als Sommersitz der Familie Hochschild. Bis dahin war das stattliche Anwesen nach zeittypischer Mode  mit zahlreichen weiteren Kleinbauten und Anlagen ausgestattet worden. Dazu zählten u.a. ein Eishaus, eine Kegelbahn, ein Tennisplatz und ein kleines Schwimmbecken, so wie der heute noch überkommene im Nordwesten des weitläufigen Parks gelegene Gutshof. Ebenfalls belegt ist die Anlage eines Gewächshauses mit umgebendem Obstgarten sowie eines Rosengartens.

Rund sechs Jahre nach dem Tod der Witwe Hochschild, im Jahr 1938, gelangte das Anwesen im Zuge der nationalsozialistischen „Arisierung“ in den Besitz der Stadt Frankfurt am Main. Der weit unter Wert erzwungen Verkauf durch die Erben Hochschild erfolgte für 110.000 Reichsmark und beinhaltete die gesamte Ausstattung der Liegenschaft. Die Stadt verpachtete das Anwesen an die NSDAP. Eine längerfristige Nutzung  der Gebäude als umgehend eingerichtete „Reichs-Führerschule“ für die SA unterblieb jedoch durch den Kriegsbeginn. Direkt nach Kriegsende 1945 wurde das Anwesen zum Kindererholungsheim des in Frankfurt gelegenen „Hospitals  Zum Heiligen Geist“  umfunktioniert. Nach einem Umbau ab den frühen 1950er Jahren, der  1956 vollendet wurde, waren die Kapazitäten von anfangs 60 auf rund 100 Kinder erhöht worden. Im Gutshof ließ man ab 1952 Wohnungen einrichten und vermietete diese.  Seit den 1980er Jahren fungiert das Ensemble als Therapeutische Einrichtung für Jugendliche.

Eingebettet in die waldreiche und seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts zunehmend durch den Kurtourismus erschlossene Taunuslandschaft, zeigt sich die herrenhausartige Villa in neubarocker Formsprache. Ihre architektonische Konzeption sucht deutliche Bezüge in den umgebenden Naturraum. Oberhalb des Erweiterungsgebietes der Kelkheimer Taunus-Villen am Waldrand gelegen, mit rückseitigem Zufahrtsweg, öffnet sich etwa die Gartenfassade einem sanft abfallenden, grasbewachsenen Hang. Ihre repräsentative Gestaltung wird durch einen Mittelrisalit, der ein zweiachsiges Zwerchhaus mit Frontispiz ausbildet und im Erdgeschoss einen halbrunder Anbau aufweist, akzentuiert. Der breitgelagerte eingeschossige Baukörpers zeigt allseitig eine gleichmäßige Reihung segmentbogiger Fenstertüren auf und wird darüber hinaus durch sein hohes ausgebautes Mansarddach bestimmt, das in der unteren Zone mit Satteldach-, in der oberen mit Fledermausgauben besetzt ist. Die nach Nordosten orientierte Eingangsseite schlichter ausgeführt, ohne Risalit, vor dem Portal in der Mitte kleine Treppenanlage.

Der als Vierflügelanlage angelegte Gutshof noch mit Springbrunnen und Toranlage ausgestattet. Das neubarocke Ensemble diente bauzeitlich als Ökonomiehof und Gästehaus. Die überkommenen Baupläne Bäpplers verzeichnen u.a. eine Remise und Scheune, Küchen-, Wasch- und Vorratsräume sowie Bediensteten- und Fremdenzimmer für rund 10 Gäste. Die sich in Nord-Süd-Richtung ausdehnende Gartenanlage weißt noch den vor allem bauzeitlich angepflanzten Baumbestand auf. Auf einer Anhöhe nördlich des Wohnhauses findet sich noch ein ebenfalls bauzeitlicher Aussichtspavillon.

Das Anwesen der ehem. Villa Hochschild ist aus künstlerischen und geschichtlichen Gründen gem. § 2 Abs. 1 in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
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Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Jüdischer Friedhof
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