Hofgut Retters, Grundriss von 1805
Hofgut Retters, Innenhof
Hofgut Retters, Wohntrakte
Schloß Rettershof und Hofgut Retters, Luftaufnahme vom 29.10.1985
Hofgut Retters
Hofgut Retters, Ställe
Hofgut Retters, Innenhof
Hofgut Retters
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Main-Taunus-Kreis
Kelkheim
Fischbach
  • Rettershof 4
  • Rettershof
  • Am Fischbacher Weg
Hofgut Retters
Flur: 7
Flurstück: 15/1, 19/1, 7/1

Der Vierseithof des Hofgutes Retters ist aus einer Klosteranlage hervorgegangen. 1146 wurde das Prämonstratenserkloster Retters gestiftet; zunächst Doppelkloster, um 1200 reines Nonnenkloster. 1190 und 1360, in seiner Blütezeit, war es in zahlreichen Orten des Vordertaunus und der Wetterau begütert, nach Stagnation und wirtschaftlichem Niedergang 1559 aufgelöst und in ein Hofgut umgewandelt.

Die kleine Klosterkirche, die an Stelle des heutigen Reitplatzes stand, wurde ebenso wie die anderen Klostergebäude im Dreißigjährigen Krieg zerstört. Das Hofgut wurde Domänengut im Besitz von häufig wechselnden Pächtern.

Von den alten Klostergebäuden ist heute kaum mehr etwas vorhanden. Die einzig sichtbaren Zeugnisse sind Bruchstücke einiger Architekturteile aus Basaltschlacke, vermauert in der Umfassungsmauer der einstigen Dungstätte. Auch ein Teil der mächtigen Grundmauern und ein Kellergewölbe könnten aus der Klosterzeit stammen. Der Grundriss des Hofgutes ist seit Jahrhunderten unverändert.

Heute umgeben den Hof das Wohnhaus mit oktogonalem Dacherker und Krüppelwalmdach (erste Hälfte 19. Jahrhundert), zweigeschossige Wohntrakte des 18. Jahrhunderts, im 19. Jahrhundert verändert, der Pferdestall mit Erdgeschoss um 1850 mit gusseisernen Säulen und preußischer Kappendecke, Obergeschoss von 1930, weiterhin Stall und Schmiede des 19./20. Jahrhunderts.

Die ehemaligen Besitzer, von Richter-Rettershof schmückten ihr Anwesen in den dreißiger Jahren des 20. Jahrhunderts mit launigen Sprüchen und Jagdtrophäen sowie zahlreichen im Kunst- und Antiquitätenhandel erworbenen Kunstgegenständen, was seine Attraktion als Ausflugsziel erhöht.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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