Kirchstraße 44, Ev. Pfarrkirche
Ev. Pfarrkirche, Blick zur Kanzel
Kirchstraße 44, Ev. Pfarrkirche
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Gießen, Stadt und Landkreis
Allendorf / Lumda
Allendorf a. d. Lumda
  • Kirchstraße 44
Ev. Pfarrkirche und Kirchhof
Flur: 1
Flurstück: 38/1

Inmitten des ummauerten, in die Befes-tigungsanlage integrierten Kirchhofes steht am höchsten Punkt der Stadt die überwiegend aus Basaltbruchsteinen errichtete Kirche. Es handelt sich um einen einfachen, geosteten Saalbau mit dreiseitiger Empore. Während der Baukörper des mächtigen, annähernd quadratischen Chorturms noch aus dem frühen 14. Jahrhundert stammt, entstand sein dreigeschossiger Haubenhelm erst nach dem Brand von 1728. Der im Untergeschoss des Turmes befindliche Chorraum, der laut Inschrift 1731 durch einen spitzbogigen Triumphbogen vom Schiff abgetrennt wurde, ist mit einem Kreuzrippengewölbe und flachen gotischen Seitennischen ausgestattet. Ein Vorgängerbau des heutigen Schiffes, der nur etwa halb so lang war und die Breite des Turmes hatte, konnte 1912 bei Bauarbeiten zum Einbau einer Heizung nachgewiesen werden. Offensichtlich wurde dieser Bau schon im späten Mittelalter verbreitert und verlängert. Nach dem Brand von 1728, der sogar die Kirchenglocken unbrauchbar machte, wurde das Schiff in den Jahren 1730-31 erhöht, was den Einbau von Emporen ermöglichte, seine Fenster verändert und zur Erneuerung des Daches führte. Eine der damals ersetzten Glocken erinnert mit ihrer Inschrift an den verheerenden Brand und an ihre Erschaffung durch den Glockengießer Andreas Henschel aus Gießen. Das frühere Aussehen der Kirche zeigt ein Kupferstich von Merian: Sie hatte ein steileres Dach mit einer doppelten Gaubenreihe, der Turm war mit einem hohen vierseitigen Spitzhelm versehen. Ebenfalls um 1731 entstand die Ausstattung: Von Joh. Conrad Wagner wurde die mit geschnitzten Figuren verzierte Orgel gebaut. Aus derselben Zeit stammt auch das hölzerne, mit Akanthusblättern geschmückte Taufbecken auf gewundener Säule. Wichtige Bestandteile, die auf die frühere Funktion des Kirchhofes als Friedhof verweisen, sind vier barocke Grabsteine, wovon drei an der nördlichen Kirchhofmauer aufgestellt sind und der vierte in die Südwand der Kirche eingelassen ist. Es handelt sich dabei um die Sandsteintafel des Severus Will und seiner Familie. Diese nach 1635 entstandene Tafel zeigt neben der lateinisch abgefassten Inschrift einen von einer weiblichen und einer männlichen Figur gehaltenen kreisrunden Rahmen mit der Darstellung der Mutter, des Vaters und eines Sohnes zu Seiten des Gekreuzigten. Kirche, Kirchhof und Grabmäler sind Kulturdenkmal aus geschichtlichen, städtebaulichen und künstlerischen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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