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Zur Synagogengemeinde Nordeck gehörten auch Leidenhofen und Ebsdorf. Bereits um 1784 gab es in Nordeck fünf Schutzjudenfamilien. Nach einem um 1890 aufgestellten „Familienbuch" lebten damals in Nordeck sechs Familien mit dreiunddreißig „Seelen", in Leidenhofen zwei Familien mit acht „Seelen" und in Ebsdorf eine jüdische Familie mit vier „Seelen". Um die Jahrhundertwende bestand eine jüdische staatliche Elementarschule für Nordeck, Ebsdorf und Leidenhofen.
Der nördlich des Schlosses auf einem Hügel gelegene Friedhof umfasst 1504 qm. Er hat noch etwa vierzig Grabsteine, die, soweit zu erkennen, vorwiegend aus dem 19. Jahrhundert stammen. Einschließlich des alten Baumbestandes ist der Begräbnisplatz aus geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |