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Ortsbildprägend gegenüber der Straßeneinmündung Die Beu gelegenes Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts. Der traufständige, zweizonige Bau, der an der Giebelseite und im Untergeschoss verputzt ist, zeigt im Obergeschoss symmetrisch ausgebildetes, qualitätsvolles Sichtfachwerk mit zentraler "Mannfigur" und profilierter Schwelle. Der weitgehende Originalbestand des Hauses erfordert eine Einstufung als Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen. Geschützt ist ebenso die den Hof abschließende Scheune.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |