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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus in ortsbildprägender Lage am platzartig erweiterten Kreuzungsbereich von Gladenbacher Straße und Die Grohbach. Das aus dem 18. Jahrhundert stammende, auf hohem Sockel errichtete Gebäude zeigt an der Giebelseite qualitätvolles regelmäßiges Fachwerk mit ursprünglicher Fenstereinteilung. Wichtige konstruktive bzw. gestalterische Merkmale sind die starken Eckständer im vorderen Bereich, die sichtbaren Balkenköpfe sowie die profilierten Schwellen der leicht vorspringenden Geschosse. Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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