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An einem Seitengässchen, der Schmiedeecke, unweit des Dorfmittelpunktes gelegene Hofanlage. Regelmäßiges, schmuckloses, jedoch weitgehend im Originalbestand erhaltenes Fachwerk mit an drei Seiten umlaufender profilierter Schwelle, gerundeten Füllhölzern und sichtbaren Balkenköpfen kennzeichnet das Wohnhaus. Ein Balkenrest neben dem Eingang an der Ostseite trägt die Inschrift: "ANNO 1805 HAT JAKOB SCHMITT UND SEINE EHEFRAU/ DIESES HAUS ERBAUEN LASSEN. DER WERKMEI/ STER WAR JOHANNES KRAUSKOPF."
Einschließlich der an das Wohnhaus anschließenden, teils in Backstein, teils in Fachwerk ausgeführten, auf hohem Natursteinsockel errichteten Nebengebäude und samt der großen, von der Gladenbacher Straße einsehbaren Scheune ist die gesamte Hofreite Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |