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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts. Das auf einem hohen Sockel errichtete Haus ist teils verputzt, teils verkleidet. Der Überstand des Obergeschosses sowie Lage und Format der Fenster lassen jedoch auf intaktes Fachwerk der Entstehungszeit schließen. Das Haus ist als Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen einzustufen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |