Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Hofanlage mit giebelständigem, zweigeschossigem Fachwerkwohnhaus, das derzeit vollständig verkleidet ist. Die Proportionen des Gebäudes, die Fensteranordnung sowie das Satteldach mit Schopfwalm legen eine Bauzeit um 1800 nahe. In der Tiefe der Hofreite befindet sich eine kleine Fachwerkscheune des 18. Jahrhunderts. Während die Nordostseite kräftiges Fachwerk im Wechsel mit Natursteinmauerwerk aufweist, ist an der Südwestseite über dem Scheunentor ein profilierter Balken mit Inschrift und Flachschnitzereien, Herzen und Fächerrosetten angebracht. Der rechte untere Teil ist hier in Ziegeln erneuert. Die Hofanlage ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |