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Das Hofgut Bubenrod liegt, umgeben von Wäldern, südlich von Königsberg. In der Nähe führten einst zwei mittelalterliche Handelsstraßen, die „Wällerstraße" und die „Hohe Straße" vorbei.
Laut der ersten urkundlichen Erwähnung wird Mitte des 14. Jahrhunderts das Hofgut Bubenrod dem Burgmann Johann von Buseck, genannt Mönch, übertragen. Durch Tausch kam es im frühen 17. Jahrhundert an Hans Hermann Lesch von Mühlheim. Nach dessen Tod (1626) gelangte es in den Besitz von Hermann Gottfried von Lesch, der Bubenrod seinen Kindern übereignete. Durch Einheirat tauchte Anfang des 18. Jahrhunderts die Familie von Heidwolf zu Germershausen in der Leschschen Familie auf.
1740 hatten zwölf Familien Anteil an Bubenrod. Christiane Magdalene Sophie von Reineck zu Hotgelsrode, geb. Heidwolf, kaufte allen Erben ihren Anteil ab, so dass nach ihrem Tod ihr Bruder Johann Gottfried von Heidwolf zu Germershausen 1748 den gesamten Besitz übernahm.
1752 erwarb für 14.100 Gulden der britische Hofrat Dr. Johann Freiherr von Zwierlein, Advokat und Prokurator am Reichskammergericht zu Wetzlar, das Hofgut, das er weiter verpachtete. 1798 war auf Bubenrod die aus dem Waldecker Land stammende mennonitische Familie Schwarzentraub Pächter. Am 5.2.1819 verkaufte der Enkel Zwierleins für 34.000 Gulden die Güter Bubenrod und Königsberg an den vormaligen Pächter Christian Schwarzentraub, dessen Nachkommen noch heute auf Bubenrod ansässig sind.
Das inschriftlich auf 1555 bzw. 1638 datierte Fachwerkwohnhaus ist aufgrund seines hohen Alters und wegen seiner Fachwerkkonstruktion von besonderem Interesse. Der stattliche zweizonige, an der Rückseite durch einen späteren Anbau verlängerte Bau hat ein mächtiges, verschiefertes Halbwalmdach. Rähm und Schwelle sind profiliert, die Balkenköpfe gefast. Besonders einprägsam sind die markanten, stark vorkragenden Geschossüberstände und die überblatteten Strebefiguren im Zentrum der Giebelseite, an den Eckständern und traufseitig im Erdgeschoss, außerdem die vielleicht sekundär als Gefachzier angebrachten „Feuerböcke" im Obergeschoss der Hofseite.
Eine Inschrift über der mit einem Oberlicht ausgestatteten hölzernen Eingangstür lautet: „ANNO 1638 DEN 21 DAG JULH". Einschließlich der hölzernen Blumenbank im Obergeschoss, der Brunnenpumpe mit Trog seitlich des Hauses und den beiden, den Eingangsbereich markierenden Bäumen ist das Gebäude Kulturdenkmal aus künstlerischen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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