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Im Südosten des historischen Stadtkerns von Butzbach ließen die Falkensteiner Ende des 14. Jahrhunderts einen herrschaftlichen Steinbau errichten. Seit dem ausgehenden 15. Jahrhundert war er von zwei bis heute erhaltenen Geschütztürmen flankiert. In der Nachfolge der Katzenelnbogener verfügten die hessischen Landgrafen seit 1479 zumindest anteilig über Herrschaftsrechte in Butzbach. Es wird vermutet, daß sie zu Beginn des 16. Jahrhunderts eine eigene Stadtburg im Winkel an den Falkensteiner Bau anschlossen. Landgraf Philipp, der von 1609 bis zu seinem Tode 1643 einer Butzbacher Nebenlinie des hessischen Hauses vorstand und in der Stadt residierte, inkorporierte die beiden älteren Bauteile in einen Schloßneubau von 1610. Es entstand ein ausgeprägt L-förmiges Bauwerk, dessen weithin sichtbares Kennzeichen der schlanke Turm der Falkensteiner Kemenate war. Der Südflügel des Schlosses von 1610 erhielt auf der Binnenseite ein Treppenhausvorbau mit prachtvollem, von allegorischen Figuren bekröntem Portal. Es ist noch der anschaulichste verbliebene Hinweis auf die Hofhaltung des Landgrafen Philipp III. von Hessen-Butzbach. Sie war von den künstlerischen und wissenschaftlichen Interessen des Landgrafen geprägt. Deren Ernsthaftigkeit kommt auch in der Tatsache zum Ausdruck, daß sich der Astronom Johannes Kepler 1621 und 1627 als Gast Philipps III. in Butzbach aufhielt. Der Landgraf selbst unterhielt in seinem Schloß eine Sternwarte. Von dem vor der Stadtmauer angelegten Lustgarten wurde ein astronomischen Konstellationen nachgebildeter Springbrunnen als Wasserkunst viel gerühmt.
Mit dem Tode von Philipp III. erlosch die eigenständige Fürstenlinie Hessen-Butzbach. Das Schloß verlor seine Funktion als Residenz, war vorübergehend zwar noch einmal Witwensitz der Landgräfin Elisabeth Dorothea von Hessen-Darmstadt (1688-1709), diente im übrigen aber anderen Zwecken der Landesverwaltung. Von seinen einst zahlreichen Nebengebäuden ist das 1633-34 im Westen des Schloßareals errichtete ehemalige "Ballhaus" für die sportliche Betätigung erhalten, allerdings nur in veränderter Form.
1818 wurde ein Kavallerie-Regiment Hessen-Darmstadts nach Butzbach verlegt und im ehemaligen Schloß einquartiert. Neben der Ergänzung von Marställen entledigte man den Kernbau des alten Schlosses seiner wahrscheinlich auf den landgräflichen Architekten Jakob Wustmann zurückgehenden Schmuckformen, die aus einer Vielzahl von Giebeln und Türmchen bestand. Ebenso wurde der bis dahin das Stadtbild überragende Schloßturm beseitigt. 1896 ersetzte ein Infanterieregiment die bislang in Butzbach stationierte Kavallerie, was bauliche Veränderungen der Kaserne erforderlich machte. Ab der Jahrhundertwende erfolgte ihre Ausdehnung in den Bereich des ehemaligen Lustgartens, in verstärktem Maße nach der neuerlichen Kasernennutzung des alten Schloßareals ab 1935 und nach dem 2. Weltkrieg, als in Butzbach amerikanische Truppen stationiert wurden. Sie blieben bis 1991. Gegenwärtig werden die neuen Nutzungsmöglichkeiten des Areals abgewogen.
Unter Denkmalschutz soll der Kernbereich des Butzbacher Schlosses und der späteren Kaserne gestellt werden. Er umfaßt trotz der erfolgten Veränderungen als Herzstück den winkelförmigen Bau von 1610, der 1935 durch einen zusätzlichen Kasernenflügel anstelle eines älteren Marstalls zu einer u-förmigen Anlage ergänzt wurde. Ihr gegenüber liegt ein zwar unregelmäßiger, aber auch als U-förmig anzusprechender Gebäudekomplex. 1824 erbaut, war seine ursprüngliche Funktion hauptsächlich die des Marstalls, nach dem Auszug der Kavallerie kam es zu neuen Nutzungen und zu im einzelnen nicht weiter zu benennenden baulichen Veränderungen. Der westliche Gebäudeflügel flankierte den Hauptzugang zur Kaserne am Ende der Schloßstraße. Die Reihe der unter Denkmalschutz zu stellenden Bauten schließt das "Ballhaus" von 1633/34 im Westen des Schloßareals ab, das ab 1818 zur Reithalle umgestaltet wurde. Verbindendes Element der bislang angesprochenen Gebäude war während des 19. Jahrhunderts der offene Reitplatz der Kavallerie-Kaserne mit regelmäßig angepflanzten Baumreihen als Begrenzung. In späterer Zeit ging die Platzanlage verloren.
Die Kasernengebäude auf der Fläche des ehemaligen landgräflichen Lustgartens sollen nicht in den Denkmalschutz einbezogen werden. Trotz sicher vorhandener historischer Aussagekraft ist ihr konkretes Erscheinungsbild so wenig prägnant, daß eine wichtige Voraussetzung für eine zu fordernde Erhaltung entfällt. Dagegen wurde die Große Wendelstraße als Begrenzung des Lustgartens in die Gesamtanlage des Stadtkerns von Butzbach einbezogen, um im Weichbild der Stadt die Kontinuität einer einst bedeutsamen Grenze und Wegeführung sicherzustellen.
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