Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das schmale Fachwerkwohnhaus bildet durch seine überbaute Torfahrt, die an das Nachbargebäude Nr. 11 anschließt, eine bauliche Einheit mit diesem. Das Gebäude ist ein verputztes, giebelständiges Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts mit leicht vorspringendem Obergeschoss, das den Erhalt des Fachwerkgefüges erwarten lässt. Die Giebelseite zeigt über einem Sockel eine verputzte Fassade, die durch zwei Fensterachsen gegliedert ist. Aufgrund seines Alters und der Lage im bogig geführten Teilabschnitt der Bachstraße, muss das Gebäude aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal eingestuft werden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
![]() |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
![]() |
Jüdischer Friedhof |
![]() ![]() |
Kleindenkmal, Bildstock |
![]() |
Grenzstein |
![]() |
Keller bzw. unterirdisches Objekt |
![]() |
Baum |