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Auf dem Firmengelände der Firma Rinn & Cloos befinden sich mehrere Büro-, Fabrikations- und Lagergebäude aus unterschiedlicher Bauzeit, die die Bedeutung der Firma für den Ort widerspiegeln. Das straßenseitige Bürogebäude ist dem frühen 20. Jahrhundert zuzuordnen und besteht aus einem langgestreckten, dreigeschossigen Baukörper mit horizontaler Gliederung. Das Erdgeschoss zeigt über einem verputzten Sockel paarweise angeordnete, rundbogig abschließende Fenster sowie eine mit einem Korbbogen überfangene Durchfahrt in das Firmengelände. Das Obergeschoss fällt durch die strenge Reihung der Fenster auf, die ohne Einfassung oder Rahmung ausgebildet sind. Einziger Schmuck ist ein Fenstererker, der auf geschwungenen Konsolsteinen aufliegt. Das zweite Obergeschoss entspricht dem ersten in der Anordnung der Fenster und wird von diesem durch ein breites Horizontalgesims getrennt.
Im hinteren Bereich des Betriebsgeländes befindet sich ein zweigeschossiger, auf einem Werksteinsockel errichteter Ziegelbau des ausgehenden 19. Jahrhunderts mit Satteldach und flachen Gauben. Die Fassaden sind durch an der Giebelseite paarweise zusammengefasste segmentbogige Fenster mit profilierten Ziegelrahmen gegliedert. Eine horizontale Teilung erfolgt durch ein umlaufendes, an den mit Lisenen versehenen Ecken verkröpftes, mehrfach profiliertes Gesimsband oberhalb des Erdgeschosses.
Ein weiter hinten befindliches Lager- und Bürohaus über asymmetrischem Grundriss ist in seiner Bauzeit dem ausgehenden 19. Jahrhundert zuzuordnen. Auffälligstes Merkmal des zweigeschossigen Baus ist das Sheddach mit drei asymmetrischen Dachaufbauten. Die hofseitige Fassade wird von einem umlaufenden Traufgesims betont, dessen durchbrochene Brüstungsfelder hell abgesetzt sind.
Die drei beschriebenen Gebäude sind auch wegen ihrer ortsgeschichtlichen Bedeutung aus künstlerischen, städtebaulichen und geschichtlichen Gründen jeweils Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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