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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Das im hinteren Hofbereich gelegene, mit der Traufseite zum Hof orientierte Wohnhaus, das im Erdgeschoss durch Ziegelmauerwerk erneuert ist, wahrt im Obergeschoss Reste des ursprünglichen, um 1600 zu datierenden Fachwerks. Es besteht aus unregelmäßig gesetzten Ständern, die durch einen Brustriegel gesichert sind, sowie aus sich überschneidenden, miteinander verblatteten Fuß- und Kopfstreben, die aus leicht geschwungenen Hölzern bestehen. Den unteren Abschluss bildet eine über die gesamte Länge des Gebäudes geführte profilierte Schwelle und die offen liegenden Balkenköpfe. Aufgrund seines hohen Alters sowie wegen des entwicklungsgeschichtlichen Wertes des Strebewerkes ist das Gebäude aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |