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An zwei Stellen im Ort, westlich des Kirchhofes und am weiter östlich gelegenen Übergangsbereich von Lerchenweg/ Am Lindenberg, haben sich gereihte Kellereingänge erhalten. Sie sind jeweils unter Ausnutzung des Höhenunterschiedes in Bruchsteinmauern eingefügt, die zugleich als Stützmauern für die erhöhte Straße dienen. Die heute zum großen Teil vermauerten, teils mit Segmentbögen, teils mit geraden Stürzen versehenen Eingänge, die zu Erdkellern führten, sind als ortstypische Relikte einer früher bedeutsamen Vorratshaltung aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |