Gesamtanlage historischer Ortskern
Gesamtanlage, historischer Ortskern, Am Berg nach Nordwesten
Gesamtanlage historischer Ortskern, Denkmalsweg
Gesamtanlage historischer Ortskern, Oberkleener Straße, Schafhausweg
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Gießen, Stadt und Landkreis
Langgöns
Cleeberg
  • Gesamtanlage
Gesamtanlage historischer Ortskern

Gesamtanlage historischer Ortskern

Alte Gasse 2-4

Am Berg 1-13, 2-12, 16

Aulbachstraße 9-35, 12-32

Denkmalsweg 1-3, 2-10

Grabentürchen

Kirchsteig

Obere Pforte 1-5, 2

Oberkleener Straße 1-5, 2

Schaafhausweg 1-3, 2

Schlossstraße 1-3, 8

Untere Pforte 14-18

Die für Cleeberg ausgewiesene Gesamtanlage umfasst einen Großteil der historischen Bebauung des Ortes, dessen heutige Gestalt sich vor allem im Mittelalter und in der frühen Neuzeit ausprägte. Kern der siedlungsgeschichtlich relevanten Ortsanlage ist die steil aufragende, befestigte Burg sowie die sich südlich und östlich anschließende, von rudimentären Mauerzügen umgebene Siedlung, die sich aufgrund der starken Höhenunterschiede in ein Ober- und ein Unterdorf unterteilt. Außer der an verschiedenen Stellen in Resten erhaltenen Befestigungsmauer, die ursprünglich mit zwei Tortürmen, drei rechteckigen Verteidigungstürmen und zwei halbrunden Schalentürmen ausgestattet war, ist in erster Linie das unregelmäßige, teils stark ansteigende, durch dichte Bebauung gekennzeichnete Gassensystem schützenswert. Einen besonderen Schwerpunkt bildet dabei der Kreuzungsbereich von Alte Gasse, Denkmalsweg und Obere Pforte, an dem die Kirche und das alte Rathaus liegen. Auch die erst im 17., 18. und 19. Jahrhundert bebaute, beidseitig von Hofreiten gesäumte Aulbachstraße, die dem Lauf des seit 1850 vertunnelten Aulbachs folgt, sowie der untere Teil der Oberkleener Straße wurden als frühe Ortserweiterung in den Bestand der Gesamtanlage integriert. Der gewachsene Ortskern ist in den genannten Bereichen aus geschichtlichen Gründen als Gesamtanlage zu schützen.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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