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Seit dem Ende des 13. Jahrhunderts existierte bereits eine von dem Burgmann und Ritter Fleisch von Cleeberg gestiftete Marienkapelle, die wohl zunächst als Burgkapelle für den Adel erbaut worden und als Filialkirche der Pfarrei Oberkleen zugeordnet war. Nach einer 1355 ausgestellten Stiftungsurkunde, die von Graf Johann von Nassau, Graf Heinrich von Isenburg, Johann von Westerburg und Heinrich von Limburg unterzeichnet wurde, erhielt die Kirche vorübergehend ihre Selbstständigkeit. Nachdem die Kirche im Verlauf des Dreißigjährigen Krieges abermals Filiale von Oberkleen geworden war, erlangte sie nach einer Entscheidung des Reichskammergerichtes in Wetzlar 1764 ihre endgültige Loslösung von Oberkleen und bildete ab 1821 zusammen mit Espa und Weiperfelden eine gemeinsame Kirchengemeinde. Die kleine, einschiffige Kirchenanlage steht am Fuße des stark ansteigenden „Köppels" und ist mit ihrer Traufseite auf die Obere Pforte ausgerichtet. Der im Kern mittelalterliche, im 17. und 18. Jahrhundert veränderte Bruchsteinbau besitzt ein steiles Satteldach. Seine Stirnseite, die mit einem Schopfwalm versehen ist, wird durch ein gotisches Portal und vier kleine, spitzbogig abschließende Fenster charakterisiert. Der um 1500 angefügte Chor mit 5/8-Schluss und gekuppelten Spitzbogenfenstern, der die gleiche Breite wie das Kirchenschiff hat, jedoch etwas höher ist, trägt seit 1855 einen weithin sichtbaren, schlanken, achteckigen Dachreiter mit spitz zulaufender Haube. Bemerkenswerte Details im Inneren sind das Kreuzgratgewölbe und eine mit rotem Sandstein ummauerte Sakramentsnische im Chor, die Chorempore mit barocken Brüstungsmalereien (Christus und elf Apostel) und der 1889 eingebauten Orgel sowie die zweiseitige Männerbühne und die links neben dem spitzbogigen Triumphbogen angebrachte, auf einem profilierten Holzsäulenfuß lagernde Kanzel mit Darstellungen der vier Evangelisten.
Einschließlich der auf der Südwestseite zur Männerbühne emporführenden Treppe und der Ummauerung ist die gegenüber dem Rathaus gelegene Kirche aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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