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Bei dem 1907 eingeweihten, jetzt als Kindergarten genutzten Gebäude handelt es sich um einen traufseitig zur Straße gelegenen Massivbau mit hochgezogenem Klinkersockel. Seine Hauptansichtsseite ist mit drei großen Korbbogenfenstern im Erdgeschoss und paarweise angeordneten hochrechteckigen Fenstern im Obergeschoss symmetrisch gestaltet. Die Schmalseite ist mit einem horizontal unterteilten Giebelfeld versehen. Wegen seiner ortshistorischen Bedeutung ist das westlich der alten Ortslage errichtete Gebäude Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |