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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Das in exponierter Ecklage an der Einmündung der Pinggasse gelegene Doppelwohnhaus vereinigt zwei Häuser unter einem gemeinsamen Schopfwalmdach. Mit einem abgestuften Bruchsteinsockel ausgestattet, zeigt es ein regelmäßiges, an der Giebelseite symmetrisch aufgebautes Fachwerkgefüge der Erbauungszeit. Besonders bemerkenswert sind dabei die mit feinen Schnitzereien versehenen Eckständer, die profilierten Schwellen und Füllhölzer sowie die vollständig ausgebildeten „Mannfiguren" an der langgezogenen Traufseite, die zur Obergasse orientiert ist. Hier liegen auch die heute vermauerten Reste der früheren Eingänge, zwischen denen ein Zunftzeichen mit heraldisch angeordneten Schmiedewerkzeugen und der Datierung „1782" angeordnet ist. Der linke Eingang, dessen hölzerne Laibung noch vollständig erhalten ist, wahrt im Riegel über der Tür eine Inschrift, die auf ein wundersames Ereignis im Vorgängerbau anspielt. Sie lautet: „ANNO 1624 DEN 7 TN JANUARI HAT IN DEM VORIGEN HAUSS DAS PARADYS/ GÄRTLEIN SOLLEN VERBRANNT WERDEN DURCH GOTTES ALL MACHT ABER NIHT GESCHEN". Von der rechten Tür ist lediglich der linke, heute leicht nach rechts versetzte Rahmen mit einem doppelt ornamentierten Kerbschnitt- und Tauband erhalten. Das Gebäude sowie seine Anbauten sind Kulturdenkmal aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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