Obergasse 21, Kirche mit Turm aus dem frühen 16. Jahrhundert
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Gießen, Stadt und Landkreis
Langgöns
  • Obergasse 21
  • Obergasse 19
Ev. Kirche
Flur: 1
Flurstück: 613, 614

Die 1296 erstmals erwähnte, aber sicher ältere Kirche, die anfänglich eine Filialkirche von Kirch-Göns war und im 13. Jahrhundert zur selbstständigen Pfarrei erhoben wurde, war Jakobus dem Älteren geweiht.

Während das im Kern mittelalterliche, im 16. und 17. Jahrhundert erneuerte Kirchenschiff 1970 durch einen Neubau ersetzt wurde, hat sich der wuchtige spätgotische, um 1500 entstandene Chorturm erhalten. Er hat annähernd quadratischen Grundriss, wird durch zwei Horizontalgesimse in drei gleich hohe Geschosse geteilt und trägt einen 1690 unmittelbar nach einem Brand erneuerten, verschieferten Turmhelm. Dieser geht direkt über dem gemauerten Turmkubus in ein Achteck über. Darüber liegen drei ebenfalls achteckige Geschosse, deren Verjüngung durch geschweifte Pultdächer vermittelt wird. Bemerkenswerte Details am Außenbau sind die spätgotischen Fenster im Untergeschoss. Sie sind zweiteilig und mit filigranem Maßwerk aus Rundbögen, Nasen, Fischblasen und Kreisen versehen. Weiterhin bemerkenswert sind die beiden auf der Südseite des Turmes in Nischen eingelassenen Steinreliefs. Das untere zeigt die Darstellung der gekrönten Mutter Gottes, die, auf der Mondsichel stehend und von einer Strahlenglorie umgeben, oben von musizierenden Engeln und unten von den Heiligen Jakobus und Johannes flankiert wird. Das obere stellt Christus am Kreuz zwischen Maria und Johannes dar. Zusammen mit dem im Inneren an der Ostwand angebrachten ehemaligen Altarkruzifix, das in der 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts entstanden ist, und den Resten der Kirchhofmauer ist der ortsbildprägende, in der Blickachse der Enggasse stehende Turm aus künstlerischen, geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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