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Gießen, Stadt und Landkreis
Laubach
Freienseen
  • Wintergasse 29
  • Wallstraße 22
Flur: 1
Flurstück: 150/3, 150/4

Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage

Das am nördlichen Eingang zur Wintergasse, an der Ecke Alsfelder Straße stehende, stattliche Fachwerkwohnhaus hat als Überleitungsbau wichtige gestalterische Funktion. Herausragende Merkmale des laut Inschrift 1773 erbauten Hauses sind der Natursteinsockel und das qualitätvolle Fachwerk des Obergeschosses. Bemerkenswert ist hier vor allem der symmetrische Aufbau der Giebelseite, besonders die in die Eckständer einbindenden kräftigen gespreizten Streben mit Gegenstreben, Kopfwinkelhölzern und Halsriegeln sowie die profilierten Quergebälkszonen. Bedeutend ist weiterhin die traufseitig ansetzende, umlaufende Schwelleninschrift. Sie lautet: „IN GOTT BIN ICH IMER FRÖHLICH/ IN GOTT HAB ICH LAUTER FREUD/ IN GOTT BIN ICH REICH UND SELIG/ GOTT IST SELBST DIE SELIGKEIT/ DARUM LAS DIE WELT EINFALLEN/ DAS GEWITTER KNALLEN/ BLEIBET NUR DER HÖCHSTE MEIN/ SO KANN ICH VERGRNÜGET SEIN/ IN GOTT BIN ICH REICH AN SCHÄTZEN/ WELCHE KEINE ZEIT VERSTREUT/ UND VERGNÜGEN UND ERGÖTZEN/ UND DES TROSTES SÜSIGKEIT WIRD MIR SCHON VON GOTT GEGEBEN/ DASS ICH IN DIESER WELT WERD LEBEN". Die gesamte Hofanlage ist aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen als Kulturdenkmal zu schützen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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