Albacher Hof, östliches Wohnhaus
Albacher Hof, Hof nach Nordwesten, Wirtschaftsgebäude, teilweise heute Wohnhaus
lbacher Hof, nordöstliches Wohnhaus
Albacher Hof, Gesamtansicht nach Westen
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Gießen, Stadt und Landkreis
Lich
  • Albacher Hof
Sachgesamtheit Albacher Hof o. Nr.
Flur: 41
Flurstück: 1/11, 1/12, 1/13, 2/1

Der seit dem 16. Jahrhundert bestehende Hof liegt nordwestlich von Lich, unmittelbar an der Gemarkungsgrenze. Sein Standort westlich der alten Straße Steinbach-Lich bzw. des Albaches liegt nur wenig entfernt vom Siedlungsplatz eines seit dem 13. Jahrhundert nachweisbaren Dorfes, das in Abgrenzung zu Ober-Albach, dem heutigen Albach, Nieder-Albach genannt wurde. Dieses Nieder-Albach bestand bis zu Beginn des 16. Jahrhunderts und wurde dann zur Wüstung, da Graf Philipp von Solms das Dorf nach und nach aufkaufte, seine Bewohner in Lich ansiedelte und gleichzeitig den Albacher Hof ausbaute.

Die historisch wertvolle Hofanlage besteht aus einem annähernd quadratischen, allseitig von Gebäuden umstandenen Hof, der nach Osten geöffnet ist. Außer den aneinander gebauten, großvolumigen Wirtschaftsgebäuden, die teils ganz in Fachwerk ausgeführt, teils mit einem massiven Sockel versehen sind, haben sich auch zwei Wohngebäude erhalten. Das eine, ältere, ein zweigeschossiger, massiver Bruchsteinbau mit gleichmäßig gereihten Fenstern und Walmdach, flankiert den Eingang, das andere, jüngere, ebenfalls zweigeschossig, steht im rechten Winkel zu jenem. Letzteres Gebäude, das mit einem barocken Mansarddach abschließt, zeigt eine regelmäßige, Gliederung durch je 2 paarweise zusammengerückte Fensterachsen, dem mittig angeordneten Eingang und zwei darüber angeordneten Fenstern. Bemerkenswert sind die ausgewogenen Proportionen und die alte Eingangstür, die als zweiflügelige Rahmenfüllungstür mit Oberlicht ausgebildet ist.

Einschließlich der alten Hofpflasterung, der Gebäude nördlich des Hofes, des Teiches und der Natursteinbrücke über den Bach ist der Hof Kulturdenkmal im Sinne einer Sachgesamtheit.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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