An der Pforte 17, Kirchenraum Blick nach Westen
An der Pforte 17, Kirche von Westen
An der Pforte 17, Sterngewölbe im Kirchenschiff
An der Pforte 17, Kirchenschiff nach Osten, spätgotische Malerei über dem Triumphbogen
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Gießen, Stadt und Landkreis
Lich
Ober-Bessingen
  • An der Pforte 17
  • An der Pforte
Kirche
Flur: 1
Flurstück: 213, 214

Am südwestlichen Ortsrand steht erhöht, inmitten eines ummauerten Kirchhofes, der sicher einst auch Wehrfunktion besaß, die nach Nordosten gerichtete Kirche.

Bis 1316 stand sie im Filialverhältnis zu Münster, war dann der Pfarrei Nieder-Bessingen unterstellt und wurde 1507 erneut Filial von Münster. Ihre Bezeichnung als „Heiligkreuzkapelle", die für 1503 belegt ist, verdankt die Kirche wahrscheinlich einer dort aufbewahrten Kreuzreliquie, die als Wallfahrtsziel diente.

Das gotische, im frühen 16. Jahrhundert veränderte Bauwerk besteht aus einem einschiffigen Langhaus, einem Chor mit 5/8-Schluss und einer nach 1500 angebauten, spätgotischen Südkapelle. Seine separat ausgeführten, aus eigenständigen Originalkonstruktionen bestehenden Satteldächer sind einheitlich verschiefert und sowohl am Westgiebel des Schiffes als auch am Südgiebel der Kapelle mit Steinkreuzen bekrönt. Einen gestalterischen Akzent setzt der über dem Dach des Schiffes errichtete quadratische, ebenfalls beschieferte Dachreiter, der über Dreiecksgiebeln einen hohen achtseitigen Spitzhelm trägt. Während die spitzbogigen Portale im Westen und Süden sowie einige schmale, ebenfalls spitzbogige Fenster noch zum ursprünglichen Bestand zählen, entstanden die größeren, teils noch mit Maßwerk versehenen Fenster um 1500 anstelle von kleineren.

Prägende Architekturelemente des in Joche untergliederten Innenraums sind die Kreuzrippengewölbe des Schiffes und des Chores. Sie haben gekehlte Rippen, die teils auf Konsolen aufsitzen, teils spitz auslaufen, und als Rose, Vierpass und Wappenschild ausgeformte Schlusssteine. Die beiden westlichen Joche sind dabei lediglich durch eine Gurtrippe getrennt, am Übergang zum östlichen Joch zeigt sich jedoch eine stärkere Zäsur: Hier ist ein stark vortretender, auf Wandpfeilern ruhender Gurtbogen wohl zur statischen Absicherung des Dachreiters eingefügt, der optisch mit dem engen, stark zugespitzten Triumphbogen korrespondiert. Besonders bemerkenswert ist außerdem das spätgotische Sterngewölbe mit gekehlten Rippen und Schlussstein mit Kopf im Blätterkranz in der quadratischen Seitenkapelle, die heute durch einen breiten, sekundär eingebrochenen Durchgang mit dem Schiff verbunden ist, ursprünglich aber auch durch ein jetzt vermauertes spitzbogiges Portal auf der Südseite betreten werden konnte. Ihre einstige Funktion als Aufstellungsort der Reliquie ist noch an der östlichen Nische mit Sandsteinumrahmung und Zinnenabschluss und der nun vermauerten breiten Spitzbogenöffnung auf der Westseite, durch die das Reliquiar von außen verehrt werden konnte, ablesbar.

Wichtige Ausstattungsdetails der Kirche sind weiterhin die auf der Süd- und Westseite 1684 angebrachten Emporen mit floralen Flächenmustern in den Brüstungen, die ebenfalls Ende des 17. Jahrhunderts errichtete Kanzel und die fünfteilige, um 1800 zu datierende Orgel. Prägend sind außerdem die 1954 freigelegten Reste spätgotischer Wandmalerei im Chor (Heiliger mit Stifter) und im Scheitel des Triumphbogens, hier ein ornamental gestaltetes Kreuz mit Blatttrieben, sowie das um 1200 zu datierende, vergoldete Messingkruzifix, das als eines der frühesten Werke der Goldschmiedekunst im Kreis Gießen besonders wertvoll ist. Die bedeutende Kirche ist samt ihrer vollständig erhaltenen Ummauerung und zweier dort angebrachter Grabsteine aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
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Grenzstein
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