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Gesamtanlage Die Schmelz
Schmelz 1-5, 2-4
Der nordwestlich von Salzböden im Salzbödetal gelegene Weiler erhielt seinen Namen von der hier vom nassauischen Fürstenhaus ab 1734 betriebenen, aber schon sechs Jahre später wieder aufgegebenen "Eisen-Schmeltz".
Ältester Teil des aus zwei bzw. ehemals drei Hofanlagen gebildeten Siedlungsplatzes dürfte der Kronauer Hof sein. Er entstand vielleicht schon gleichzeitig mit dem etwas weiter südlich, in der Krofdorfer Gemarkung gelegenen so genannten "Alten Schloss", einer karolingischen Straßenfeste, und diente wie jene vermutlich ursprünglich zur Sicherung der Salzbödefurt, durch die eine stark frequentierte Heer- und Handelsstraße, die so genannte Weinstraße, führte. Er zeigt sich bis heute als geschlossene Hofanlage mit giebelständiger Scheune und im hinteren Bereich des Hofes angesiedeltem Wohnhaus.
Schräg gegenüber dem Kronauer Hof entstanden im 17. Jahrhundert die Obere und Untere Schmelzmühle als Lehnsmühlen der Fürsten von Nassau. Sie gingen 1823 in Privateigentum über und bilden heute als Schmelzmühle eine Einheit.
Schützenswert vor allem wegen ihrer charakteristischen Kubatur sind hier die beiden nach Süden orientierten Giebelbauten des 19. Jahrhunderts, in welchen sich das noch betriebene Mahlwerk befindet, und das an die Straße angrenzende verputzte Wohngebäude des 18. Jahrhunderts mit rückwärtig zum Hof orientiertem breitem Giebel und rechtsseitig angefügtem Mansardanbau. Hervorzuheben ist außerdem der unregelmäßige, nach Westen spitzwinklig auslaufende, aus mehreren Stall-, Schuppen- und Scheunentrakten gebildete Hofkomplex (19. Jahrhundert), der wegen seiner Lage an der Straßenkurve von besonders markanter Wirkung ist, und das hoch am Hang gelegene, mit seiner Giebelseite weithin sichtbare, isoliert stehende jüngere Fachwerkwohnhaus nordwestlich der Mühle.
Die gesamte Baugruppe einschließlich der Mühlbäche steht als Gesamtanlage aus geschichtlichen Gründen unter Schutz
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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