Portal zum Kirchhof
Bornrain 12
Bornrain 12, ev. Kirche
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Gießen, Stadt und Landkreis
Lollar
Salzböden
  • Bornrain 12
  • Bornrain 14
  • Bornrain
Ev. Kirche
Flur: 12
Flurstück: 100, 99/2, 99/3

Ursprünglich wohl aus dem Sendbezirk Kirchberg hervorgegangen, war Salzböden um 1500 selbstständige Pfarrei, wurde dann zeitweise zusammen mit Gleiberg versorgt und steht seit Mitte des 16. Jahrhunderts im Filialverhältnis zu Odenhausen (Lahn).

Seine Kirche, die um 1250 vermutlich von den Rittern von Salzböden errichtet wurde, liegt am nördlichen Ortsrand inmitten eines dreiseitig ummauerten Kirchhofes. Sie steht auf einer Anhöhe, an die früher der 1775 abgebrochene Adelssitz der Herren von Rolshausen, das so genannte Hofhaus, im Osten unmittelbar angrenzte.

Es handelt sich um einen zweiteiligen Bau aus unterschiedlichen Bauzeiten. Ältester, noch aus dem 13. Jahrhundert stammender Bauabschnitt ist der rechteckige Westteil. Er zeigt wuchtiges Mauerwerk mit zwei schlitzartigen Fenstern auf der Südseite und diente wohl ursprünglich auch Verteidigungszwecken. Sein verschiefertes Fachwerkobergeschoss und das mächtige Walmdach mit überkragenden fünfseitigen Dacherkern nach Süden und Norden, entstanden allerdings erst im 16. Jahrhundert, anstelle eines älteren Turmaufbaus, von dem eine Glocke des 14. Jahrhunderts erhalten blieb.

Nachdem dieser mittelalterliche Bautrakt, den man sich als Kapelle mit Apsis oder kleinem Rechteckchor vorstellt, zu klein geworden war, baute man im Jahre 1600 einen etwas niedrigeren, aber gleich breiten Chor mit dreiseitigem Abschluss an. Dabei bediente man sich gotischer Formen, wie das im Scheitelstein 1600 datierte Südportal, die drei spitzbogigen Maßwerkfenster und die hölzernen Rippengewölbe im Inneren erkennen lassen.

Durch den Choranbau, der die Gesamtgröße des Innenraumes verdoppelte, fand sich nun auch genügend Platz für die farbig gefassten, reliefierten Grabmäler der Familie von Rolshausen, die an der Nordwand aufgereiht wurden. Das bedeutendste von ihnen, das aufwändig gerahmte Renaissance-Doppelgrabmal des Johann Caspar von Rolshausen (gest. 1591) und seiner zweiten Frau Anna Catharina, geb. von Nordeck zur Rabenau (gest. 1594), bildet den Auftakt. Der sich weiter rechts anschließende Grabstein der Margarethe von Buseck und die Grabsteine der Kinder Susanna, Margarethe und Johann Caspar sind etwas einfacher gestaltet.

Wichtige Gestaltungselemente des Innenraums sind außerdem die aus der Bauzeit stammenden ornamentalen Malereien, die Fenster, Tür und Grabmäler umrahmen, sowie naive, teils figürliche Deckengemälde und Wandinschriften.

Während die untere Empore mit aufwändigem Schnitzwerk und Rundstützen im Jahr 1600 gleich mit eingebaut worden war, entstand die obere, deren Felder mit Blumenbouquets geschmückt sind, erst 1807. Gleichzeitig mit dem 1760 erfolgten Einbau der dreiteiligen Rokoko-Orgel, die auf einer eigens für sie errichteten Querempore über dem mit einem Kruzifix aus dem 15. Jahrhundert geschmückten Altar steht, entstanden auch die unteren Brüstungsmalereien mit Szenen aus dem Leben Jesu, drei Gestalten aus dem Alten Testament, den Aposteln und den Evangelisten, die von Georg Ernst Justus Kayser aus Gladenbach und seinem Sohn Johann August ausgeführt wurden.

Außer drei an der südlichen Außenwand angebrachten Grabsteinen, von denen der für Jost Nachtigall (gest. 1586) besonders erwähnenswert ist, gehören zum schützenswerten Bestand des Kirchhofes ein weiterer Grabstein in der südwestlichen Innenecke der Friedhofsmauer, ein Wappenstein derer von Rolshausen an der Außenmauer zum ehemaligen Hofhaus und die für die Gefallenen des Ersten und Zweiten Weltkrieges an der Südostseite aufgestellten Gedenksteine. Einschließlich der teilweise erhaltenen Kirchhofmauer und dem 1663 datierten Portal mit Rundbogen, dreiteiligem schmiedeeisernem Gitter und Freitreppe ist der imposante, ortsbildprägende Kirchenbau aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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