Kirchgasse 6, ev. Kirche
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Gießen, Stadt und Landkreis
Pohlheim
Dorf-Güll
  • Kirchgasse 6
  • Zur Arche 1
Ev. Kirche
Flur: 1
Flurstück: 191/2, 193/3

Anstelle einer geosteten, 1210 bereits bestehenden Michaels-Kapelle, die spätestens Mitte des 13. Jahrhunderts zur Pfarrkirche erhoben worden ist, entstand 1737, nachdem das alte Gebäude schon 1731 teilweise eingestürzt war, ein Neubau.

Wie ihre Vorgängerin, nun aber in Nord-Süd-Richtung ausgerichtet, steht die Kirche, die 1768 Filial der Pfarrei Holzheim wurde, an höchster Stelle des westlichen Dorfrandes inmitten eines ummauerten Kirchhofes. Es handelt sich um einen kompakten Saalbau mit dreigeschossigem Dachreiter im Norden und dreiseitigem Schluss im Süden. Abgesehen von einem Nebeneingang auf der Ostseite ist das Kirchenäußere, dessen Bruchsteinmauerwerk mit mauerbündigen Lungstein-Eckquadern früher unverputzt war, symmetrisch aufgebaut. Seine Stichbogenfenster sind mit schrägen Laibungen versehen, der Haupteingang hat eine einfache, flach reliefierte Sandsteinrahmung mit geradem Sturz, in dem die folgende Inschrift angebracht ist: „DORFGIL 1737/ IST DESE KERCHE BAVGT WORDEN IST ZEITLICHER H. PFARER KRAVS H SCHVLTHEIS CONRAD SAMES JOHAN HENRICH WEIL/ VND ANDREAS BENDER BAVMEISTER". Im Gegensatz zum symmetrischen Außenbau ist der mit einer flachen Stuckdecke abschließende Innenraum durch die Emporen asymmetrisch unterteilt. Anfangs bestanden nur die Nord- und Ostempore, erst im 19. Jahrhundert kam die Orgelempore dazu. Ältestes Inventarstück ist die aus der 2. Hälfte des 17. Jahrhunderts stammende Kanzel. Zusammen mit den teilweise erhaltenen Mauern des Kirchhofes, einer Treppenanlage und den im Nordwesten des Kirchhofes errichteten Denkmalen für die Gefallenen des Ersten und Zweiten Weltkrieges ist die Kirche mit ihren markanten Dachaufbauten aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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