Dorf-Güller-Straße 3, Nordwestansicht der ev. Kirche
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Gießen, Stadt und Landkreis
Pohlheim
Garbenteich
  • Dorf-Güller-Straße 3
Ev. Kirche
Flur: 1
Flurstück: 51/1

Die 1258 erstmals genannte Kapelle, die mit der heutigen Kirche identisch sein dürfte, liegt südlich der Einmündung der Dorf-Güller-Straße in die Watzenborner Straße innerhalb eines Kirchhofes, dessen Mauern nur rudimentär im südlichen und östlichen Abschnitt erhalten sind.

Bei dieser Kirche, die anfänglich vom Kloster Schiffenberg versorgt wurde, ab 1607 als Filial der Pfarrei Watzenborn unterstellt war und seit 1926 zur Pfarrei Hausen gehört, handelt es sich um einen nach Osten ausgerichteten romanischen Bau. Er ist einschiffig, hat einen in Höhe und Breite deutlich abgesetzten, symmetrisch angebauten Rechteckchor und einen gedrungenen Dachreiter mit steiler Pyramidalhaube. Sowohl das aus Lungsteineckquadern und Bruchstein bestehende Mauerwerk, als auch die kleinen Rundbogenfenster der Südseite sowie die ebenfalls aus Lungstein gearbeiteten Portale der Nord- und Westseite legen eine Entstehung im 12. Jahrhundert nahe. Während das rundbogige Westportal mit voluminösen Kämpfersteinen ausgestattet, sonst aber schlicht gestaltet ist, hat das rechteckige Nordportal zusätzlich ein abgetrepptes Gewände sowie ein eingenischtes, glattes Bogenfeld, das zusammen mit der aus gotischer Zeit stammenden, eisenbeschlagenen Eichenbohlentür seine Funktion als Hauptportal unterstreicht. Das Kircheninnere wirkt durch die von zwei massigen Holzstützen getragene Flachdecke und die dreiseitigen Emporen, die gleichzeitig mit der Dacherneuerung um 1619 entstanden, ausgesprochen eng. Wertvolle Details der Ausstattung sind die noch aus dem Mittelalter erhaltene Steinmensa, die spätgotische Piscina in einer Nische der südlichen Chorwand, die Kanzel und der Pfarrstuhl aus dem 17. Jahrhundert sowie die Reste älterer Wandmalereien im Chor. Einschließlich des runden romanischen Taufbeckens aus Lungstein, das vor der Nordseite der Kirche aufgestellt wurde, ist die Kirche aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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