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Die 1436 erstmals erwähnte Burganlage, deren Entstehung wohl im Zusammenhang mit der Erhebung Grüningens zur Stadt (zwischen 1397 und 1410) gesehen werden muss, liegt im Westen des alten Ortskerns. Es handelt sich um eine in den Flächenverband des Stadtgrundrisses integrierte, ehemalige Wasserburg, die offensichtlich gleichzeitig mit der Stadtbefestigung ab 1410, also noch während der Falkensteiner Herrschaft, begonnen und unter deren Erben, den Gebrüdern Gottfried und Eberhard von Eppstein, vervollständigt wurde. Von der gotischen, ehemals durch Wassergräben gesicherten Burg (solms-braunfelsischer Besitz), die im Zuge des Dreißigjährigen Krieges und eines Stadtbrandes im Jahr 1634 zur Ruine wurde, sind folgende Reste erhalten: Die aus Basaltsteinmauerwerk bestehenden, durchschnittlich fünf Meter hohen und über zwei Meter starken Ringmauern, welche ein Quadrat von ca. 27 m Seitenlänge umschließen, der Stumpf eines Rundturmes von mehr als 8 Meter Durchmesser an der Nordwestecke und die erkennbaren Reste der verfüllten Gräben, die die Burg allseitig umgaben. Bemerkenswert sind neben den Kellerresten im Inneren der Anlage, die auf einen Palas auf der Westseite hindeuten, das in die Mitte der Südmauer eingelassene spitzbogige Tor, das auf der Innenseite einen Stichbogen, das Riegelloch und Zapfensteine erkennen lässt. Die gesamte Anlage ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal im Sinne einer Sachgesamtheit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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