Burggrabenstraße o. Nr., Burgruine
Lade Kartenmaterial...
Gießen, Stadt und Landkreis
Pohlheim
Grüningen
  • Burggrabenstraße
Burgruine
Flur: 1
Flurstück: 42

Die 1436 erstmals erwähnte Burganlage, deren Entstehung wohl im Zusammenhang mit der Erhebung Grüningens zur Stadt (zwischen 1397 und 1410) gesehen werden muss, liegt im Westen des alten Ortskerns. Es handelt sich um eine in den Flächenverband des Stadtgrundrisses integrierte, ehemalige Wasserburg, die offensichtlich gleichzeitig mit der Stadtbefestigung ab 1410, also noch während der Falkensteiner Herrschaft, begonnen und unter deren Erben, den Gebrüdern Gottfried und Eberhard von Eppstein, vervollständigt wurde. Von der gotischen, ehemals durch Wassergräben gesicherten Burg (solms-braunfelsischer Besitz), die im Zuge des Dreißigjährigen Krieges und eines Stadtbrandes im Jahr 1634 zur Ruine wurde, sind folgende Reste erhalten: Die aus Basaltsteinmauerwerk bestehenden, durchschnittlich fünf Meter hohen und über zwei Meter starken Ringmauern, welche ein Quadrat von ca. 27 m Seitenlänge umschließen, der Stumpf eines Rundturmes von mehr als 8 Meter Durchmesser an der Nordwestecke und die erkennbaren Reste der verfüllten Gräben, die die Burg allseitig umgaben. Bemerkenswert sind neben den Kellerresten im Inneren der Anlage, die auf einen Palas auf der Westseite hindeuten, das in die Mitte der Südmauer eingelassene spitzbogige Tor, das auf der Innenseite einen Stichbogen, das Riegelloch und Zapfensteine erkennen lässt. Die gesamte Anlage ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal im Sinne einer Sachgesamtheit.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
Planelemente auswählen
Zeigen Sie mit der Hand auf Markierungen im Plan, erhalten Sie ein Vorschaubild und per Mausklick die Objektbeschreibung.
Kartenansicht
Wählen Sie zwischen zwischen Alkis- und Luftbildansicht. Ebenfalls können Sie die Kartenbeschriftung ein- und ausblenden.
Zoomen
Zoomen Sie stufenweise mit einem Mausklick auf die Lupen oder bewegen Sie den Mauszeiger auf den Planausschnitt und verwenden Sie das Scrollrad ihrer Maus.
Zoom per Mausrad
Über diesen Button können Sie einstellen, ob Sie das Zoomen in der Karte per Scrollrad Ihrer Maus erlauben möchten oder nicht.
Vollbildmodus
Betätigen Sie diesen Button um die Karte im Vollbildmodus zu betrachten. Über den selben Button oder durch Klicken der "Esc"-Taste können Sie den Vollbildmodus wieder verlassen.
Ausgangsobjekt anzeigen
Über diesen Button erreichen Sie, dass in der Karte das Ausgangsobjekt angezeigt wird. Bei dem Ausgangsobjekt handelt es sich um die Objekte, die zu dem entsprechende Straßeneintrag gehören.
Abstand messen
Mit Hilfe dieses Tools können Sie die Distanz zwischen zwei oder mehreren Punkten berechnen. Hierbei wird eine Linie gezeichnet, bei der die entsprechende Gesamtlänge angezeigt wird. Weitere Anweisungen zur Benutzung werden nach betätigen des Buttons angezeigt.
Fläche berechnen
Dieses Tool ermöglicht es Ihnen eine Fläche zu zeichnen und den Flächeninhalt in m² zu berechnen. Um eine Fläche zu erzeugen, müssen mindestens 3 Punkte gesetzt werden. Die Fläche wird durch den Klick auf den Ausgangspunkt (1. Punkt) geschlossen und der Flächeninhalt anschließend berechnet.