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Gießen, Stadt und Landkreis
Rabenau
Odenhausen
  • Appenborner Weg 11
  • Appenborner Weg 13
Sachgesamtheit Hofgut Odenhausen
Flur: 1
Flurstück: 142/1, 142/2, 143/1, 143/2, 144

Das markante Hofgut der Familie Bert Maecker, das vormals im Besitz der Grafen Schwerin-Friedelhausen war, entstand an der Stelle eines befestigten Adelshofes, der 1473 von Georg Ludwig von Nordeck, genannt Braun, erbaut wurde und nach dem Aussterben dieser Seitenlinie im Jahr 1554 durch Verkauf an die Familie von Nordeck zur Rabenau fiel. Die großflächige, unregelmäßig geschnittene Anlage, die im Norden und Westen von einem inzwischen teilweise verfüllten Mühlgraben umgeben und im Süden vom Appenborner Bach umflossen wird, entstand in ihrer heutigen Form erst nach dem Dreißigjährigen Krieg.

Wichtigstes Gebäude der von zahlreichen Gebäuden umgebenen Hofanlage ist das Herrenhaus im Süden (Nr. 11), das laut zweiter Datierungen zwischen 1669 und 1681 entstanden ist. Der stattliche, dreigeschossige Fachwerkbau mit Schopfwalmdach ist wegen seiner überregionalen baugeschichtlichen Bedeutung besonders hervorzuheben. Über einem hohen, 1549 datierten Sockelgeschoss erbaut, ist er auf der Rückseite völlig verschindelt und wahrt sowohl auf der zum Hof orientierten Traufseite, als auch auf der östlichen Giebelseite aufwändig gestaltetes Fachwerk, das vollkommen symmetrisch aufgebaut ist. Bemerkenswert sind zunächst die durch plastisch ausgearbeitete, mehrfach profilierte Quergebälke von einander geschiedenen, nach oben breiter werdenden Geschosse. Sie sind auf der Nordseite, die durch einen in der Gebäudemitte liegenden Giebelaufbau im Dachgeschoss sowie durch den erhöht gelegenen, separat verdachten Eingang mit zweiseitiger Freitreppe als Hauptfassade ausgewiesen ist, durch gleichmäßig gereihte Eck-, Bund- und Zwischenständer rhythmisiert. Ebenfalls symmetrisch geordnet sind hier die Zierelemente, die Volutenbänder des Giebels, die unterhalb der Fenster angebrachten Brüstungsfiguren mit „Feuerböcken", doppelten Andreaskreuzen und von Rauten durchzogenen Andreaskreuzen sowie die mit Schnitzereien belegten Eckständer mit Ranken- und Wappenmotiven. Gleichfalls herausragend sind das zweigeschossige Stallgebäude mit dichtem Fachwerk des 18. Jahrhunderts auf der Westseite sowie die 1735 datierte Mühle an der Nordostecke des Hofes, die über einem massiven Unterbau symmetrisch aufgebautes Fachwerk mit weit gespreizten „Mannfiguren" erkennen lässt.

Einschließlich sämtlicher Nebengebäude, die teils massiv, teils in Fachwerk ausgeführt sind, sowie dem alten Pflaster, den Resten des Mühlgrabens und dem Mühlrad ist das gesamte Hofareal aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal im Sinne einer Sachgesamtheit.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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