Brunnenstraße 17, ev. Kirche
Ev. Kirche, Innenraum nach Osten
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Gießen, Stadt und Landkreis
Staufenberg
Mainzlar
  • Brunnenstraße 17
Ev. Kirche
Flur: 1
Flurstück: 121/1

Die als Filial zum Sendbezirk Kirchberg gehörende Kapelle, die wohl ursprünglich nur der „cura animarum", also der einfachen Seelsorge diente, steht nördlich der Brunnenstraße am Rande eines terrassierten, nach Norden hin ansteigenden Wiesengeländes.

Der kleine, geostete Rechteckbau, der von einem steilen Satteldach überfangen und von einem im Osten aufgesetzten Dachreiter bekrönt wird, dürfte im Kern noch im frühen 12. Jahrhundert erbaut worden sein. Hierfür sprechen auch die Maßverhältnisse und die Proportionen sowie die strebepfeilerartigen Reste eines ehemaligen Rechteckchores im Osten.

Auch die Ausführung des Mauerwerkes, das in der Hauptsache aus in regelmäßigen waagerechten Schichten angeordneten roten Sandstein-Bruchsteinen besteht und an der Nordseite eine aus schräg gesetzten, flachen Steinen bestehende Schicht erkennen lässt, stützt diese Datierung, ebenso der sekundär vermauerte Triumphbogen, dessen seitlich verlängerte Kämpferprofile mit je vier plastischen Knöpfen versehen sind.

Dass die romanische Kapelle ursprünglich einen offenen Dachstuhl hatte, beweist der im Dachraum am Ostgiebel noch teilweise erhaltene Flächenputz mit eingeritzten Quadern. Der Verlauf seiner oberen Putzkante belegt, dass das ursprüngliche Dach, das in gotischer Zeit durch ein steileres Sparrendach ersetzt wurde, ein Neigung von 42° besaß.

Nachdem der Chor offensichtlich schon in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts halb verfallen und der oktogonale, mit Welscher Haube abschließende Dachreiter nach 1615 errichtet worden war, wurde die Kirche 1646 beschädigt, als die Schweden den Staufenberg belagerten. Die Reparaturarbeiten, bei denen vermutlich der Chor abgerissen und der Triumphbogen vermauert wurden, dauerten bis 1654. Erst 1747, gleichzeitig mit der Veränderung der Tür, entstanden die großformatigen Rechteckfenster an der Süd- und Ostseite. Einschließlich des barockisierenden Inventars, das mit Ausnahme der Kanzel und des Pfarrstuhls aus dem 17. Jahrhundert erst in den Jahren 1892/1893 in seiner heutigen Form entstand, ist die Kirche aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
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