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Nordwestlich des geschlossenen Dorfes gelegen; der Mahlbetrieb ist schon seit längerem eingestellt. Mahlwerke und Mühlrad wurden abgebaut. Die verbliebenen Gebäude bilden einen dreiseitigen Hof, den das Wohngebäude, ein ursprünglich erhaltener Fachwerkbau von Mitte des 19. Jahrhunderts, dominiert. Die topographische Einbindung des Hofes läßt die natürlichen Voraussetzungen für den Betrieb einer Mühle noch deutlich werden. Zusammen mit der siedlungsfernen Lage resultiert daraus die immer noch gültige Identifikation des Hofes als „Lochmühle“.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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