Höfe der Gesamtanlage: Butzbacher Straße 45 mit überdachtem Hoftor
Weizgang am östlichen Ortsrand, westliche Straßenseite
Weizgang am östlichen Ortsrand, östliche Straßenseite
Butzbacher Straße mit historischem Rathaus und Schulerweiterung
Bahnhofstraße am südlichen Ortsrand
Übergang der Bahnhofstraße in die Butzbacher Straße
Butzbacher Straße 73 als historische Ortserweiterung im Norden
Höfe der Gesamtanlage: Butzbacher Straße 17 mit seitlichem Hoftor
Butzbacher Straße 71 als historische Ortserweiterung im Norden
Weingartenstraße 7 mit Vorplatz
Butzbacher Straße im Ortskern, Richtung Norden
Butzbacher Straße nördlich der ehemaligen Ortsbefestigung, westliche Straßenseite
Butzbacher Straße nördlich der ehemaligen Ortsbefestigung, östliche Straßenseite
Bahnhofstraße 4 mit überbauter Hofzufahrt
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Wetteraukreis
Butzbach
Nieder-Weisel
  • Gesamtanlage
Nieder-Weisel

Gesamtanlage Nieder-Weisel

Für die Ausweisung der Nieder-Weiseler Gesamtanlage sind vor allem siedlungsgeschichtliche Aspekte ausschlaggebend, die im einzelnen schon einleitend angesprochen wurden. Bei der Abgrenzung konnte im Norden und im Osten des Dorfes dem Verlauf des inzwischen aufgegebenen Haingrabens gefolgt werden. Entlang der Butzbacher Straße sind die Gehöfte einer historischen Ortserweiterung einbezogen. Sie begann Ende des 18. Jahrhunderts jenseits eines damals noch bestehenden Pfortenbaus (auf der Höhe der heutigen Einmündung von Am Heidebrunnen in die Butzbacher Straße). Teile einer gleichzeitigen Ortserweiterung im Süden Nieder-Weisels außerhalb eines weiteren inzwischen beseitigten Pfortenbaus gehören ebenfalls zur Gesamtanlage (Bahnhofstraße 14-22). Westlich davon folgt dann jener Bereich, den in vergangener Zeit der Hof der Johanniter-Kommende vollständig einnahm.

Für die Grenzziehung der Gesamtanlage im Westen Nieder-Weisels ist die rückwärtige Front der nach außen gelegenen Bauerngehöfte maßgebend. Die historische Situation im westlichen Umfeld der Ortschaft hat sich beträchtlich verändert. Der aus dem Taunus kommende Reiserbach, der den Ortskern offen durchfloß, dort inzwischen verrohrt ist, spaltete sich hier in zwei getrennte Läufe; sie trieben jeweils Mühlen an und wurden unmittelbar am Ortsrand gestaut (Oberer und Unterer Teich, beide nicht mehr vorhanden). Bereits in der Feldlage wurde eine Ziegelhütte betrieben. Von ihr ist nichts mehr erhalten; im Unterschied zu den beiden Mühlen am Ortsrand, die wenigstens in ihrer baulichen Hofform überdauert haben. Der christliche Friedhof zwischen den beiden Reiserbachläufen, um 1800 angelegt als Ersatz für den Kirchhof als Begräbnisstätte, hat seine historische Charakteristik eingebüßt. Es konnte nur noch ein Ehrenmal von 1922 für Kriegsgefallene aus Nieder-Weisel als "Sachteil" unter Denkmalschutz gestellt werden. Der nicht weit entfernte jüdische Friedhof an der äußeren Weingartenstraße wurde als "Sachgesamtheit" erfaßt.

Den Binnenbereich der Nieder-Weiseler Gesamtanlage prägen die eng gestellten giebelständigen, meist verputzten Fachwerkwohngebäude der bäuerlichen Gehöfte, häufig von überdachten Hoftoren verbunden. Eine 1986 veröffentlichte Bestandserhebung im Rahmen einer Dorferneuerungsplanung ergab für das alte Nieder-Weisel noch eine beträchtliche Zahl aktiver Landwirte. Dennoch ist aufgrund des allgemeinen Landwirtschaftsrückgangs mit einer Zunahme des Leerstandes entsprechender historischer Nutzgebäude zu rechnen. Die Umnutzung des Faselstalls aus dem 19. Jahrhundert zur Feuerwache kann in diesem Zusammenhhang ein Hinweis auf künftige Entwicklungen sein. Die Vielfalt an Bauten herausgehobener Funktion wurde zwar verringert, eine ehemals herrschaftliche Münze ist genauso beseitigt wie ein Brauhaus, sie ist in Nieder-Weisel aber immer noch ausgeprägt. Die meisten der betreffenden Bauwerke machen den Kernbestand der örtlichen Kulturdenkmäler aus oder sind im Einzelfall besonders wichtiges Element der Gesamtanlage (etwa das Pfarrhaus in Pfarrgasse 3).


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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