Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Inmitten des Ortes gelegener Bau, der von unterschiedlichen Bauepochen gekennzeichnet ist. Der ursprünglich wehrhafte Westturm mit einer Gliederung aus Ecklisenen und horizontal verbindenden Rundbogenfriesen stammt vermutlich aus der 1. Hälfte des 12. Jahrhunderts. Der Turmhelm geht auf eine Erneuerung von 1655 zurück. Im 1. Turmobergeschoß ursprünglich eine Kapelle, ein Rundbogenfenster in deren Ostapsis ermöglichte eine Blickbeziehung in das Langhaus. Das Langhaus selbst auf der Südseite zwar auch noch mit romanischen Mauerwerksabschnitten, insgesamt ist es aber als neuzeitlicher Saalbau über längsrechteckigem Grundriß mit gestuftem Giebel auf der der Ostseite anzusprechen. Die Erweiterung des romanischen Kirchenschiffes dürfte 1613 erfolgt sein (Datierung einer Umfassungswand), die Bezeichnung 1545 eines Portals der Südseite gibt den Zeitpunkt bereits früher vorgenommener Veränderungen wieder.
Den Innenraum des Schiffes beherrscht eine reich gezierte Stuckdeke von 1616. Ihre Grundstruktur bestimmen zwei von einem Säulenpaar unterstützte Längsunterzüge. Geometrische Teilungen sorgen für eine Binnengliederung, die dann mit jeweils unterschiedlichen Motiven ausgeschmückt ist. Das zentrale Feld der Stuckdecke enthält ein Wappenmedaillon mit einer Umschrift, die die verantwortlichen Bauherren für die beschriebene Ausgestaltung des Kirchenraumes benennt: PHILIPPUS REINHART G ZU SOLMS ELISABETH G UND FRAU ZU SOLMS GEBORENE G ZU WIDT 1616. Von Anfang des 17. Jahrhunderts vermutlich auch die Kanzel, das Taufbecken und die dreiseitig umlaufende Empore des Schiffes.
Der die Kirche umgebende Hof wurde bis Ende des 18. Jahrhunderts als Begräbnisstätte genutzt. Anlage eines neuen Friedhofes zunächst an der Schießgasse im Nord-Osten von Nieder-Weisel, dann am westlichen Ortsrand.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |