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Der jüdische Friedhof liegt am Südrand der alten Stadtgemarkung wie üblich außerhalb der Tore und hat heute die Form eines schmalen Feldstreifens. Er wurde belegt, bis 1942 die letzten 19 jüdischen Mitbürger aus Hadamar verschleppt wurden. Es existieren zwei Reihen von Grabsteinen oder Sockeln aus den Jahrzehnten um 1900 in schwarzem Basalt mit Bild und Schriftgravuren. An die besondere Bedeutung dieser Todesstätte in Hadamar erinnert eine Gedenktafel.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |