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Um 1700 als Kellerei bezeichnet, war das Gehöft auf Grund seiner Lage vermutlich einer der alten Burgmannensitze. Der Giebelbau von imposanter Größe beherrscht die schmale Gasse. An der inneren Traufseite ein bemerkenswerter Standerker. Lehmstuck, Fenster und Türen aus der Zeit des Frühbarock. Jetzt unten umbaut (vgl. Bubenheimer Straße 1). Sichtbar sind die hohen Rähm-/Schwell-Profile. Am OG wurde Fachwerk um 1600 nachgewiesen. Hervorzuheben die unveränderte Dachzone mit Doppelboden, alten Gaupen und Fenstern.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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