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Errichtet wahrscheinlich 1621/22 auf einem zum Steinschen Hof gehörigen Fuhrhof. Zweigeteilter Bau mit einem steilen, doppelbödigen Dach. Das Fachwerk der vorderen Hälfte (Nr. 3), ein schlankes Streben- und Riegelgefüge und hochgestellte Andreaskreuze, gleicht der Rückseite von Luisenstraße 8/10. Die hintere Hälfte (Nr. 5) lässt verputztes Schmuckfachwerk erkennen. Sie diente von etwa 1750 bis zuletzt der Jüdischen Gemeinde als Synagoge und wurde eventuell als solche erbaut. Nach 1945 Umnutzung zum Wohnhaus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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Baum |